12.07.2012: Aktualisiertes Merkblatt zum Iran-Embargo
Die Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran wurden mit Verordnungen (EU) Nr. 264/2012 und Nr. 267/2012 erheblich ausgeweitet. Nach den Erfahrungen des BAFA im täglichen Kontakt mit den Unternehmen bestehen auf Seiten der im Iran-Geschäft aktiven Unternehmen eine erhebliche Anzahl von Rechts- und Auslegungsfragen sowie eine allgemeine Unsicherheit darüber, ob das beabsichtigte Iran-Geschäft von den Sanktionen betroffen ist.
Das überarbeitete Merkblatt skizziert die Grundzüge der Embargoregelungen im Außenwirtschaftsverkehr mit dem Iran und erläutert insbesondere die durch die Verordnungen (EU) Nr. 264/2012 und Nr. 267/2012 eingetretenen Änderungen, soweit diese die Zuständigkeiten des BAFA (Güter- und Dienstleistungsverkehr einschließlich der technischen Unterstützung) betreffen.
Ziel des Merkblatts ist es, generell über die Sanktionen zu informieren; eine Erläuterung individuell in Betracht kommender Sachverhalte ist in diesem Rahmen nicht möglich.
Das Merkblatt sowie die einschlägigen Vorschriften stehen auf der Homepage des BAFA www.ausfuhrkontrolle.info unter „Embargos“, -> „Iran“ zum Download bereit.



