10.08.2012: Zulassung privater Sicherheitskräfte zum Schutz von Seeschiffen
Am 18. Juli 2012 hat das Bundeskabinett den entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen, der sich nun in der parlamentarischen Diskussion befindet. Mit dem Gesetzentwurf soll Rechtssicherheit für Reedereien geschaffen werden, die sich aufgrund der Bedrohung der Seeschifffahrt durch Piraten, insbesondere vor den Küsten Somalias zusätzlich zu anderen Maßnahmen mit bewaffneten Sicherheitskräften schützen wollen. Eine Besonderheit ist, dass bislang vornehmlich internationale Unternehmen auf Schiffen unter deutscher Flagge eingesetzt werden.
Die Einzelheiten des geplanten Zulassungsverfahrens werden in einer Rechtsverordnung geregelt werden. Hierbei erfolgt eine enge Orientierung an den Leitlinien der Internationalen Schifffahrtsorganisation (IMO) zum Einsatz privater bewaffneter Sicherheitskräfte. Ziel ist es, dass nur zuverlässige und geeignete Sicherheitskräfte auf deutschen Handelsschiffen zum Einsatz kommen. Dabei sollen hohe Qualitätsstandards gesichert werden.
Bei der gesetzlichen Neuregelung handelt es sich um eine Bereichsausnahme des bis dahin geltenden § 34a Gewerbeordnung. Für die Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen tritt nunmehr an die Stelle der Erlaubnispflicht des § 34a GewO das Zulassungsverfahren des neuen § 31 GewO. Sobald das Gesetz in Kraft tritt, dürfen nur noch zugelassene maritime Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen unter deutscher Flagge tätig werden.
Der Gesetzentwurf sieht ebenfalls eine Änderung des Waffengesetzes vor. Danach soll die Waffenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg die Rolle einer zentralen Waffenbehörde für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen übernehmen. Dort können dann die maritimen Sicherheitsunternehmen die erforderlichen waffenrechtlichen Erlaubnisse für ihre Tätigkeit auf Schiffen unter deutscher Flagge beantragen. Kriegswaffen bleiben dabei auch weiterhin für einen Einsatz ausgeschlossen.
Parallel zu dem neuen Zulassungsverfahren müssen Bewachungsunternehmen, die ihre Ausrüstung und Waffen aus Deutschland heraus exportieren möchten, die relevanten Exportkontrollbestimmungen beachten. Diese gelten nicht nur für maritime Sicherheitsunternehmen, sondern generell für jeden Ausführer.
Zur Vorbereitung auf das neue Zulassungsverfahren werden zu einem späteren Zeitpunkt Informationsveranstaltungen für den relevanten Unternehmensbereich angeboten. Die Termine werden auf der Homepage des BAFA veröffentlicht werden.



