07.07.2009: Wie man im Reservierungsverfahren zur Gewährung der Umweltprämie alles richtig macht
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bittet die Antragsteller dringend: Der vorgesehene Ablauf des Reservierungsverfahrens ist im Interesse einer zügigen Antragsbearbeitung zwingend einzuhalten.
Damit die Antragsteller im Reservierungsverfahren alles richtig machen, hat das BAFA einen Informationsfilm produziert, der in der Video Galerie abrufbar ist.
„Hier finden Sie alle notwendigen Informationen, wie Sie zu Ihrer Umweltprämie gelangen – von „A“ wie Antrag bis „Z“ wie Zahlung“, so Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA.
Besonders wichtig: Nach der Online-Antragstellung dürfen die restlichen Nachweise nur zusammen mit dem sogenannten „Verwendungsnachweisformular“ beim BAFA eingereicht werden. Dieses Formular erhalten die Antragsteller per Post mit dem Zuwendungsbescheid (Reservierung).
In der Vergangenheit sind beim BAFA zahlreiche Dokumente ohne das Verwendungsnachweisformular eingegangen, die so nicht zugeordnet werden können.
Auf diese Weise entstehen längere Bearbeitungszeiten, weil die elektronische Bearbeitung behindert wird.
Außerdem kann über die Anträge nur entscheiden werden, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Hierzu gehört unter anderem zwingend das ausgefüllte und zweifach unterschriebene Verwendungsnachweisformular.
Unterlagen ohne Verwendungsnachweisformular werden daher so lange vorgehalten, bis dem BAFA die Unterlagen vollständig vorliegen.




