Zulassung privater Sicherheitskräfte zur Pirateriebekämpfung
Das Bundeskabinett hat das Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen beschlossen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist nach dem Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (BGBl I 2013, 362) zuständige Behörde für die Zulassung privater Sicherheitsdienste.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Pressemitteilung sowie den Pressemitteilungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 24.04.2013 und 18.07.2012.
Dort finden Sie auch den Gesetzentwurf des Kabinetts.



