Auslandsmessebeteiligung
Gegenstand der Beteiligung
Teilnahme von Unternehmen an ausgesuchten internationalen Fachmessen und -ausstellungen sowie deutschen Industrieausstellungen im Ausland.
Teilnahmeberechtigte
Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland oder von deutschen Niederlassungen im Ausland bzw. in deutscher Lizenz hergestellt wurden.
Art der Teilnahme
Die an der amtlichen Beteiligung teilnehmenden Unternehmen entrichten einen Beteiligungspreis für die Betreuung durch die Durchführungsgesellschaft im Inland und am Veranstaltungsort, für die Überlassung der Ausstellungsfläche und für weitere organisatorische und technische Leistungen. Das Auslandsmesseprogramm kommt den Firmen indirekt zugute. Direkte Zahlungen an einen Aussteller werden nicht geleistet.
Ansprechpartner
Im administrativen Bereich
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-669
Telefax: +49 (0)6196 908-500
Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.
Für politische Grundsatzfragen
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Referat V C 4
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 615-3581
Telefax: +49 (0)228 615-4380
Für Information / Beratung zur Teilnahme an Auslandsmessen
Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA)
Littenstraße 9
10179 Berlin
Telefon: +49 (0)30 24000-0
Telefax: +49 (0)30 24000-320
Weitere Informationen
Die Broschüren „Auslandsmesseprogramm“ und „Erfolg auf Auslands-Messen“ enthalten zusätzliche Informationen über die Beteiligung an Auslandsmessen und Hinweise zum Messeprogramm. Diese Broschüren können kostenfrei beim AUMA (Postadresse siehe Ansprechpartner) bezogen werden. Diese Informationen können ebenfalls über die AUMA-Homepage abgerufen werden.



