Interreg-Finanzkontrolle/ Unabhängige Stelle
INTERREG
Die Europäische Union stellt ca. ein Drittel ihrer Haushaltsmittel zum Zweck der Regionalförderung in Strukturfonds ein. Der Großteil fließt in benachteiligte Regionen, um wirtschaftliche und strukturelle Disparitäten innerhalb der EU zu überwinden. Ein Teil der Gelder wird sogenannten Gemeinschaftsinitiativen zugewiesen, durch welche die Regionen der Mitgliedstaaten gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme entwickeln sollen.
INTERREG III 2000 – 2006
Mit einem Finanzvolumen für alle Mitgliedstaaten von knapp 4,9 Milliarden Euro für die Förderperiode 2000 – 2006 ist das INTERREG III-Programm mit seinen Begleitprogrammen ESPON und INTERACT die wichtigste Gemeinschaftsinitiative und zielt auf die Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit. Die EU-Gelder aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) können Projekte je nach Zielregion mit maximal 50 % bzw. 75 % fördern. Der Rest wird aus nationaler Kofinanzierung beigetragen. Das INTERREG-Programm existiert seit 1991 und ist in seiner dritten Auflage in drei unterschiedliche Ausrichtungen gegliedert:
- INTERREG IIIA (grenzüberschreitende Zusammenarbeit),
- INTERREG IIIB (transnationale Zusammenarbeit),
- INTERREG IIIC (interregionale Zusammenarbeit).
Das INTERACT-Programm zielt darauf, die Ergebnisse der INTERREG-Projekte publik zu machen, den Erfahrungsaustausch auf Projektebene wie Programmebene zu fördern und Best-Practice-Ansätze zu vermitteln. Sinn und Zweck von ESPON ist es, neuere Entwicklungen in der europäischen Raumentwicklung bekannt zu machen, die Akteure zu vernetzen sowie die Auswirkungen von Strukturpolitik auf die Raumentwicklung zu erforschen.
Den unterschiedlichen Ausrichtungen ist gemein, dass die Gelder innerhalb definierter grenzüberschreitender Programmregionen verwaltet werden und Partner aus verschiedenen Mitgliedstaaten an den Projekten beteiligt sind. Verantwortlich für die ordnungsgemäße Implementierung in den Programmregionen ist eine sogenannte Verwaltungsbehörde, die wiederum durch ein gemeinsames technisches Sekretariat unterstützt wird. Die Auszahlung der Gelder an die Projekte sowie das Einfordern der Mittel von der Europäischen Kommission übernimmt eine sogenannte Zahlstelle.
Aufgaben des BAFA
Für die Förderperiode 2000 – 2006 nimmt die Unabhängige Stelle im BAFA für den Mitgliedstaat Deutschland Aufgaben im Bereich der Finanzkontrolle für die Programme INTERREG IIIB, INTERREG IIIC, INTERACT und ESPON wahr. Die Aufgabe läuft mit den Abschlussvermerken im Jahr 2010 aus, da das BAFA diese Aufagabe für die aktuelle Förderperiode (2007-2013) nicht mehr übernehmen wird.
Als Unabhängige Stellen werden die für den Abschlussvermerk zuständigen Behörden bezeichnet, die in ihrer Funktion unabhängig von den mit der Programmimplementierung betrauten Stellen sind.
Im Rahmen von INTERREG IIIB ist die Bundesrepublik an fünf Programmregionen beteiligt: „Ostseeraum“, „Nordseeraum“, „Nord-West-Europa“, „Cadses“ (Central Adriatic Danubian and South Eastern European Space) und „Alpenraum“. Der Kooperationsraum für INTERREG IIIC umfasst alle Mitgliedstaaten. Um die administrative Abwicklung zu erleichtern ist er in vier Zonen („Nord“, „Süd“, „West“ und „Ost“) aufgeteilt. Die Begleitprogramme INTERACT und ESPON betreffen ebenfalls alle Mitgliedstaaten. In den genannten acht Programmregionen erfüllt das BAFA folgende Aufgaben:
- Stichprobenkontrollen bei deutschen Projektpartnern in Bezug auf die ordnungsgemäße Verwendung von EU-Geldern sowie die Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme auf Projektebene (Finanzkontrolle 2. Stufe - 2nd level control); sowie Anlassprüfungen bei deutschen Projektpartnern im Falle eines Verdachts auf Unregelmäßigkeiten.
- Überprüfung der Wirksamkeit des Verwaltungs- und Kontrollsystems auf Programmebene in den Programmregionen INTERREG IIIB "Ostseeraum" und INTERREG IIIC "Nord" im Rahmen einer sogenannten Systemprüfung
- Erstellung des Abschlussvermerks und der Jahreskontrollberichte für die Programme INTERREG IIIB „Ostseeraum“ und INTERREG IIIC „Nord“
- Internationale Abstimmung in den sog. Financial Control Groups (FCG)
Finanzkontrolle 2. Stufe (2nd level control)
Mit 2nd level control wird die Überprüfung der ordnungsgemäßen Verwendung der EU-Fördergelder sowie der Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme auf Projektebene anhand von Stichproben bezeichnet. Dem 2nd level control ist eine vollständige Prüfung – der sogenannten 1st level control – bei den Projektpartnern vorgeschaltet. Im Rahmen der Stichproben soll bis zum Ende der Förderperiode in jeder Programmregion die ordnungsgemäße Verwendung von mindestens 5 % der zuschussfähigen Gesamtausgaben überprüft werden. Die Projekte für diese Stichproben werden anhand einer Risikoanalyse von der FCG der jeweiligen Programmregion ausgewählt. In der FCG koordinieren die nationalen Finanzkontrolleure (2nd level) der Programmregion die Prüfungen und stimmen sich bei Prüfstandards ab. Neben den Stichprobenprüfungen ist Teil der 2nd level control auch die Prüfung der Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme auf Programmebene, sprich das ordnungsgemäße Funktionieren von Verwaltungsbehörde, Zahlstelle und technischem Sekretariat. Da sich in den Programmregionen INTERREG IIIC „Nord“ und INTERREG IIIB „Ostseeraum“ die zuständige Verwaltungsbehörde und Zahlstelle in Deutschland befinden (Investitionsbank Schleswig-Holstein) fällt diese Aufgabe der Systemprüfung dem BAFA zu.
Abschlussvermerk
Das BAFA ist in den Programmregionen INTERREG IIIC „Nord“ und INTERREG IIIB „Ostseeraum“ ebenfalls verantwortlich für den Abschlussvermerk, der am Ende der Förderperiode erstellt wird. Dieser sogenannte 3rd level control enthält einen Überblick über die Ergebnisse der in den vorangegangenen Jahren durchgeführten Stichproben- wie auch Systemprüfungen sowie eine Stellungnahme bezüglich der Recht- und Ordnungsmäßigkeit der EU-Mittel-Verwendung durch die Projektpartner der gesamten betreffenden Programmregion und zur Wirksamkeit der Verwaltungs- und Kontrollsysteme. Für die Förderperiode 2000 – 2006 soll er der Kommission bis zum 31. März 2010 übermittelt werden. Für oben genannte Programmregionen erstellt das BAFA mit Unterstützung des Sekretariats auch die jährlichen Kontrollberichte und übersendet sie jeweils bis 30. Juni an die Europäische Kommission.
Zusammenarbeit mit den Partnerländern
Da das BAFA selbst nur deutsche Projektpartner kontrollieren kann, wird es bei der Erstellung des Abschlussvermerks sowie den Stichproben- und Unregelmäßigkeitskontrollen von den Finanzkontrolleuren der Partnerländer unterstützt. Das gemeinsame Vorgehen wird in den FCGs abgestimmt. In den FCGs der Programme „Ostseeraum“ und INTERREG IIIC „Nord“ ist das BAFA als zuständige Stelle für den Abschlussvermerk federführend tätig und erstellt darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsbehörde der beiden Programme die Jahreskontrollberichte.



