Filmförderung
Das BAFA stellt nach dem Filmförderungsgesetz (FFG) vorläufige Projektbescheinigungen und Bescheinigungen darüber aus, dass ein Film den Voraussetzungen der §§ 15 Abs. 2, 16 oder 16 a FFG entspricht und damit als deutscher Film gilt. Bei internationalen Produktionen führt das BAFA nach multi- oder bilateralen Filmabkommen die Abstimmung mit den jeweiligen nationalen Behörden herbei.
Die Bescheinigungen des BAFA sind Grundlage für die Gewährung von Fördermitteln durch die Filmförderungsanstalt (FFA).
Das BAFA erteilt auf der Grundlage des Runderlasses Außenwirtschaft Ursprungszeugnisse für die Verwertung von deutschen Filmen im Ausland.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 415
Frankfurter Str. 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-410
Telefax: +49 (0)6196 908-800
Zur Kontaktaufnahme mit E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.
Beauftragter der Bundesregierung für
Kultur und Medien (BKM)
Referat K 35
Stresemannstr. 94
10963 Berlin
Filmförderungsanstalt
Große Präsidentenstr. 9
10178 Berlin



