Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
Allgemeines
Die „Gemeinsame Richtlinie“ beruht auf Erfahrungen der bisherigen Förderpraxis und schafft für die Antragsteller mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Grundsätzlich werden Fördermittel des Bundes künftig nur noch von einer Behörde vergeben. Die Zuständigkeit richtet sich nach der Zielrichtung des geplanten Projekts. Dienen die Investitionen überwiegend der Ausbildung, ist das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zuständig; bei einer überwiegenden Nutzung für Fort- und Weiterbildung das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die Förderkonditionen für Kompetenzzentren wurden verbessert. Künftig kann die Aufbauphase statt 3 Jahre bis zu 4 Jahre gefördert werden. Mit dieser Förderung technologieorientierter Kompetenzzentren unterstreicht das BMWi die Bedeutung der Bildungsstätten für den Transfer neuer Technologien und Erkenntnisse aus Forschung und Entwicklung in kleine und mittlere Betriebe.
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden
- die Modernisierung bzw. Umstrukturierung von ÜBS
- die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder im Sinne der Abgabenordnung gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten sind.
Art der Förderung
Das BAFA gewährt einen anteiligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben. Gefördert werden können Investitionen, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung von Werkstätten und Unterrichtsräumen dienen. Bei der Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren können auch Personal- und Sachausgaben gefördert werden.
Verfahren
Geplante Vorhaben werden abhängig vom Schwerpunkt der Maßnahme (Ausbildung oder Fort- und Weiterbildung) dem BIBB oder BAFA angezeigt. Dazu ist das Formular „Anzeige einer Maßnahme zur Förderung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten“ zu verwenden. Erläuterungen zum Ausfüllen des Formulars sind unter „Handreichung zur Anzeige eines Vorhabens“ zu finden.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 412
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-371
Telefon: +49 (0)6196 908-540
Telefon: +49 (0)6196 908-254
Telefax: +49 (0)6196 908-800
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