Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops
Bundesweite Seminarübersicht für Existenzgründer und Unternehmer online.
Gegenstand der Förderung
Informations- und Schulungsveranstaltungen (z. B. Seminare, Erfahrungsaustausch-Tagungen, Inhouse-Seminare für Unternehmer/-innen, Führungs- und Fachkräfte sowie Existenzgründer/-innen) sowie Workshops.
Antragsberechtigte
Veranstalter von förderfähigen Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops (Organisationen der Wirtschaft, z. B. Kammern und Verbände; Beratungsunternehmen und selbständige Berater, die überwiegend kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer schulen bzw. beraten).
Art und Höhe der Förderung
Zuschuss zu den Veranstaltungs- oder Workshopkosten bei Nachweis einer Kostendeckungslücke. Die Kostendeckungslücke ist anhand einer Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben mit Hilfe der Anlage 4 (Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten) nachzuweisen.
Die Abrechnung erfolgt für Veranstaltungen auf Stundenbasis, für Workshops teilnehmerbezogen.
Gefördert werden Veranstaltungen von mindestens 6 Stunden Dauer. Die Veranstaltung kann an mehreren Tagen durchgeführt werden. Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Stunde. Höchstens gefördert werden 24 Stunden einer Veranstaltung, die Veranstaltung kann auch länger dauern. Der Höchstzuschuss beträgt 1.200 Euro für 24 Stunden. Voraussetzung ist u.a., dass jeder Veranstaltungsteilnehmer pro Tag (6 Stunden) mindestens 10 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) Teilnahmegebühr bezahlt.
Der Zuschuss für Workshops beträgt maximal 300 Euro je Teilnehmenden. Die Teilnahmegebühr eines Teilnehmenden beträgt mindestens 150 Euro.
Die Förderung erfolgt im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel.
Entscheidungsgrundlage
Richtlinie über die Förderung von Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie Workshops vom 27. Juni 2008 (BAnz. 99 S. 2407).
Die Zuwendungen für Teilnehmer aus Unternehmen werden als „De-minimis“-Beihilfen gewährt.
Antragsfrist / Antragstellung / Ansprechpartner
Zuschussanträge sind nur bei einer der zugelassenen Leitstellen einzureichen.
Der Zuschuss ist nach Abschluss der Veranstaltung oder des Workshops (letzter Veranstaltungstag) innerhalb von einem Monat zu beantragen.
Die Antragstellung muss auf dem elektronischen Antragsformular erfolgen. Beizufügen sind:
- bei Veranstaltungen: eine Teilnehmerliste (Anlage 3), Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4), die Erfolgskontrolle (Anlage 5) sowie ESF-Teilnehmerstammblätter (Anlage 6);
- bei Workshops: Businesspläne, eine Teilnehmerliste (Anlage 3), Belegliste der tatsächlichen Veranstaltungskosten (Anlage 4) sowie ESF-Teilnehmerstammblätter (Anlage 6).
Der Veranstalter muss bei allen Teilnehmenden aus Unternehmen De-Minimis-Abfragen gemäß dem Vordruck auf der Teilnehmerliste durchführen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Leitstellen sowie bei der Bewilligungsbehörde:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-570
Telefax: +49 (0)6196 908-800


