Fragen und Antworten
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Vor der Einreichung eines Bewilligungsantrages beim BAFA ist beim Messeveranstalter nachzufragen, ob eine Teilnahme auf dem Gemeinschaftsstand noch möglich ist und wo dieser platziert ist.
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Nein. Ein Unternehmen kann nur dann gefördert werden, wenn es ausschließlich auf dem Gemeinschaftsstand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie für junge innovative Unternehmen platziert ist.
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Förderfähig sind
max. zwei Messeteilnahmen eines Unternehmens an der gleichen Messe. Eine Beschränkung der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen gibt es nicht.
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Gefördert werden können die vom Veranstalter in Rechnung gestellten Kosten für Standmiete und Standbau. Bei den ersten zwei Messebeteiligungen im Rahmen des Förderprogramms werden 80 % der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 20 %. Ab der 3. Messebeteiligung werden 70 % der Kosten gefördert, der Eigenanteil beträgt 30 %. Weitere Kosten für zusätzliche – beim Messeveranstalter georderte – Leistungen sind nicht förderfähig.
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Das BAFA prüft den Antrag hinsichtlich der Förderfähigkeit des Antragstellers und teilt bei einem positiven Ergebnis dies per E-Mail dem Antragsteller sowie der jeweiligen Kontaktperson des Messeveranstalters mit. Erst dann kann die offizielle Zulassung durch den Messeveranstalter erfolgen. Wenn die Standrechnung vom Veranstalter beim Antragsteller eingeht, leitet dieser eine Kopie der Rechnung entweder postalisch oder per E-Mail an das BAFA (bitte nicht per Fax senden!). Dem Antragsteller wird daraufhin ein Zuwendungsbescheid postalisch zugesandt.
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Der mit dem Zuwendungsbescheid erhaltene Vordruck „Verwendungsnachweis (VN)“ ist an das BAFA zurückzusenden. Dies kann unmittelbar nach Bezahlung der Standmietrechnung (
d. h. auch vor Messebeginn) erfolgen. Im Vordruck bestätigen Sie mit Ihrer Unterschrift, dass Sie die Rechnung für die Teilnahme am Gemeinschaftsstand im Rahmen der jeweiligen Messe an den Veranstalter bezahlt haben. Nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises wird die Zuwendung auf das im Bewilligungsantrag angegebene Bankkonto ausgezahlt.
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Ab Eingang des Verwendungsnachweises beim BAFA dauert es
ca. 14 Tage, bis der Betrag – über die Bundeskasse – auf dem Konto des Antragstellers eingeht.
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Alle Beihilfen (
EU, Bund, Land, Gemeinde), die ausdrücklich als „De-minimis“-Beihilfen gewährt wurden.
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