Umweltprämie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 1. Juli 2009 im Bundesanzeiger Nummer 94 die Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen vom 20. Februar 2009 mit Änderungen der Richtlinie vom 17. März 2009 und vom 26. Juni 2009 veröffentlicht. Die Richtlinie steht auf der Internetseite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (www.bafa.de) zur Verfügung.
Für die Antragstellung stand auf der Internetseite des BAFA seit dem 30. März 2009 eine Antragsmaske zur Verfügung. Diese Maske beziehungsweise dieses Portal wurde am 2. September 2009 geschlossen, da mittlerweile die gesamten zur Verfügung stehenden Fördermittel durch gestellte Anträge ausgeschöpft sind.
Information zur Warteliste
Ab sofort werden die ersten Reservierungsbescheide an Antragsteller verschickt, die sich erfolgreich auf der Warteliste registriert haben. Die Warteliste wird in den kommenden Wochen und Monaten kontinuierlich abgebaut. Genaue Angaben über die Gesamtzahl und den jeweiligen Zeitpunkt der noch möglichen Bescheide kann das BAFA nicht machen, da sie von der Zahl der nachträglich freiwerdenden Fördermittel abhängig sind. Bitte sehen Sie deshalb von entsprechenden Anfragen ab.
Informationen zur weiteren Antragsbearbeitung
Die nachfolgenden Hinweise gelten für die bis zur Eröffnung der Warteliste gestellten Anträge:
Nach erfolgter Antragsprüfung durch das BAFA erhalten Sie im positiven Fall einen Zuwendungsbescheid (Reservierung), der Ihnen die Reservierung der Umweltprämie garantiert. Alle weiteren Nachweisunterlagen müssen Sie nach dem Erhalt dieses Reservierungsbescheides zusammen mit dem, dem Reservierungsbescheid beigefügten Verwendungsnachweisformular beim BAFA einreichen. In anderer Weise bereits vorher übersandte Unterlagen können ohne Verwendungsnachweisformular leider nicht berücksichtigt werden. Eine Auszahlung der Umweltprämie ist nur möglich, wenn auch das ausgefüllte und unterschriebene Verwendungsnachweisformular beim BAFA vorliegt.
Die Reservierung gilt seit dem 10. Juni 2009 für neun Monate. Entscheidend ist der im Reservierungsbescheid ausgewiesene Reservierungszeitraum. Innerhalb dieses Zeitraumes müssen Sie die nach der Richtlinie auf das Altfahrzeug und auf das Neufahrzeug bezogenen erforderlichen Handlungen vornehmen.
Mit dem Reservierungsbescheid erhalten Sie das Verwendungsnachweisformular, mit dem Sie spätestens zum 31. Juli 2010 folgende Nachweise – dann in schriftlicher Form – vorzulegen haben:
- Verwendungsnachweisformular mit der verbindlichen Erklärung des Betreibers eines anerkannten Demontagebetriebs, dass die Restkarosse des Altfahrzeugs zur Verschrottung und zur Erfüllung der Anforderungen nach § 5 Absatz 2 Altfahrzeug-Verordnung in Verbindung mit Anhang Nummer 4 einer Schredderanlage zugeführt wird.
- Verwertungsnachweis nach § 15 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, der durch den Betreiber eines anerkannten Demontagebetriebs gemäß Altfahrzeugverordnung ausgestellt wurde.
- Nachweis der Außerbetriebsetzung des Altfahrzeugs durch Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit dem Vermerk der Zulassungsbehörde über die Außerbetriebsetzung und Original der entwerteten Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Nachweis der Zulassung des Neufahrzeugs auf den Antragsteller / die Antragstellerin durch Kopien der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).
- Bei Jahreswagen von Werksangehörigen der Kfz-Hersteller: Bescheinigung des Kfz-Herstellers, dass der Pkw zum Zeitpunkt des Kaufs auf einen Werksangehörigen / eine Werksangehörige zugelassen war.
Nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auszahlung an Sie.
Die eingereichten Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Sie werden vernichtet.
Für die Stornierung eines Antrags ist erforderlich, dass Sie das erhaltene Verwendungsnachweisformular mit einem entsprechenden Vermerk (etwa: "Hiermit storniere ich meinen Antrag auf die Umweltprämie") versehen, an die angegebene Postanschrift zurückschicken.
Zu bestimmten speziellen Fragestellungen finden Sie Antworten auf der Internetseite des BAFA (www.bafa.de) unter der Rubrik Fragen und Antworten.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referat 421
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 30 346465470
Beachten Sie bitte, dass die personellen Kapazitäten voll auf die Antragsbearbeitung konzentriert werden und daher eingehende E-Mails nicht beantwortet werden können.




