Vermarktungshilfeprogramm
Gegenstand der Förderung
Mit Hilfe von Projektträgern werden den Unternehmen aus den neuen Bundesländern zwei Varianten der Exportförderung angeboten:
- Die Teilnahme an Vermarktungsprojekten auf Auslandsmärkten und eine konkrete Unterstützung sowie Betreuung bei den Außenhandelsaktivitäten während der Projektlaufzeit (Variante I – Vermarktungsunterstützung).
- Die Teilnahme an einem Lieferantenforum zur konkreten Vermittlung von Kontakten zu potentiellen Einkäufern in einem europäischen Zielland (Variante II – Lieferantenforum).
Begünstigte
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, die ihren Geschäftsbetrieb in den neuen Bundesländern – einschließlich Berlin – unterhalten. Hierzu zählen auch Unternehmen der wirtschaftsnahen freien Berufe.
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Beihilfe im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf „De-minimis“-Beihilfen.
Dies bedeutet, dass die nach dieser Regelung zulässigen Beihilfen insgesamt für jedes einzelne teilnehmende und begünstigte Unternehmen einen Betrag von 200.000 Euro und Unternehmen, die im Bereich des Straßentransportsektors tätig sind, einen Betrag von 100.000 Euro in einem Zeitraum von 3 Steuerjahren nicht überschreiten dürfen.
Unternehmen können teilnehmen, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter, einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen und nicht zu 25 % oder mehr des Kapitals oder der Stimmanteile im Besitz von einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam stehen, die dieser Definition nicht entsprechen (Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend der Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (L 124/36 vom 20.05.2003)).
Art der Förderung
Die Förderung der Projektteilnehmer besteht in der angebotenen Beratungs- und Betreuungsleistung des beauftragten Projektträgers. Den teilnehmenden Unternehmen entstehen lediglich angemessene Eigenbeiträge und Reisekosten.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner zum Thema Vermarktungshilfeprogramm sind:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 414
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-673
Telefon: +49 (0)6196 908-670
Telefax: +49 (0)6196 908-500
Zur Kontaktaufnahme per E-Mail benutzen Sie bitte die Möglichkeit unter dem Menü Kontakt.
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi)
Referat I C 2
Scharnhorststrasse 34 - 37
10115 Berlin
Telefon: +49 (0)30 2014-6069
Telefax: +49 (0)30 2014-5364



