Exportkontrolle und Wissenschaft (Academia)

Diese Informationen richten sich an Sie als Professorin oder Professor, Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler, wissenschaftliche Mitarbeiterin oder Mitarbeiter oder sonstige Vertreterin oder Vertreter einer Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung, wenn Sie sich mit Fragestellungen rund um das Thema Exportkontrolle und Forschungsvorhaben beschäftigen.

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Zur Sicherung des Friedens hat sich die Bundesrepublik Deutschland international zur Verhinderung der Verbreitung (Proliferation) von Massenvernichtungswaffen sowie der unkontrollierten Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter verpflichtet. Die Kontrolle sensibler Güter, einschließlich Technologie und Software, bildet einen wichtigen Bestandteil dieser Nichtverbreitungsstrategie.

Da sensitives Technologiewissen auch in deutschen Forschungseinrichtungen bis hin zu Hochschulen und Fachhochschulen (in der Gesamtheit „Academia“) vorhanden ist, sind auch diese Bereiche Adressaten außenwirtschaftsrechtlicher Genehmigungspflichten. Im akademischen Bereich können Genehmigungspflichten z. B. bei Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen, der Zusammenarbeit mit Gastwissenschaftlern, der Versendung von wissenschaftlichen Geräten ins Ausland oder auch bei Veröffentlichungen bestehen. Die grundgesetzlich garantierte Wissenschaftsfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung der Kontrollvorschriften für Dual-Use- und Rüstungsgüter.

Staatliche Kontrolle allein kann nicht alle Proliferationsrisiken abdecken. Es ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten, die im akademischen Bereich erfassten Einzelfälle zu erkennen und zu bewerten.

Im Jahr 2019 startete das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) daher die Initiative „Outreach to Academia“. Ziel dieser Initiative ist es, durch Sensibilisierung und Wissensvermittlung Academia zur Implementierung interner Exportkontrollen zu befähigen. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit sensiblen Gütern und organisatorische Maßnahmen in Forschungseinrichtungen zur Einhaltung des Außenwirtschaftsrechts tragen dazu bei, schwerwiegende Nachteile zu verhindern.

Zur Sensibilisierung („Awareness Raising“) für Proliferationsrisiken in der Forschung und die exportkontrollrechtlichen Grundzüge hat das BAFA einen an Wissenschaftler adressierten Flyer veröffentlicht.

Zusätzlich wurde ein Handbuch entwickelt, das neben den rechtlichen Grundlagen der Exportkontrolle und dem Aufbau der Güterlisten auch Beispiele und Empfehlungen für die Umsetzung von Compliance-Strukturen beinhaltet. Im Dezember 2022 wurde eine zweite Auflage des Handbuchs veröffentlicht.

Diese Veröffentlichungen sind entstanden unter Mitwirkung u. a. des Helmholtz-Zentrums für Materialien und Energie GmbH, des Forschungszentrums Jülich GmbH, der Fraunhofer-Gesellschaft, des Leibniz-Instituts DSMZ – Deutsche Sammlung von Mikroorganismen und Zellkulturen GmbH, der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V., dem Robert Koch-Institut sowie der Universität Hamburg. Hierfür danken wir ausdrücklich.

Ebenfalls hat die Europäische Kommission die Empfehlung (EU) 2021/1700 zu internen Compliance-Programmen für die Kontrolle von Forschung im Zusammenhang mit Gütern mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Unionsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Vermittlung, der technischen Unterstützung, der Durchfuhr und der Verbringung betreffend Güter mit doppelten Verwendungszweck veröffentlicht.

Bei der Empfehlung handelt es sich um eine EU-einheitliche, rechtlich nicht verbindliche Handreichung für den Wissenschafts- und Forschungsbereich und Leitlinien für ein Internal Compliance Programme (ICP), die unter Vorsitz der EU-Kommission von einer Unterarbeitsgruppe der sog. Art. 24 Koordinierungsgruppe „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“ erarbeitet.

Die deutsche Fassung der Empfehlung (EU) 2021/1700 der Kommission vom 15. September 2021 ist hier abrufbar.

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