Allgemeine Einführung in die Exportkontrolle

Exportkontrolle ist ein unverzichtbares Instrument, um außen- und sicherheitspolitischen Risiken vorzubeugen bzw. hierauf zu reagieren.

Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das BAFA im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um. Schwerpunktaufgabe des Amtes ist die Prüfung, ob der Export eines Gutes oder unterschiedlichste damit verbundene Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr wie z. B. Dienstleistungen, Durchfuhren genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig sind. Genehmigungspflichten können sich hierbei insbesondere ergeben aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der Verordnung (EU) 2021/821 (EU-Dual-Use-VO), der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 (Feuerwaffenverordnung), der Verordnung (EU) 2019/125 (Anti-Folter-Verordnung) sowie aus diversen Embargoverordnungen.

Die Aufgabe des BAFA im Bereich der Exportkontrolle beschränkt sich jedoch nicht auf die Bearbeitung von Anträgen. Eine effektive Exportkontrolle setzt vielmehr eine enge Abstimmung innerhalb der Europäischen Union und auf internationaler Ebene voraus, da nur so die Ziele der Exportkontrolle – insbesondere die Verhinderung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und der destabilisierenden Anhäufung konventioneller Rüstungsgüter in Krisenregionen – erreicht werden können. Das BAFA ist in diese internationale Abstimmung unmittelbar eingebunden und nimmt an Sitzungen der zuständigen Arbeitsgruppen der Europäischen Union und den Sitzungen der Internationalen Exportkontrollregime teil.

Daneben bestehen auch vielfältige Kontakte zu Unternehmen und Wirtschaftsverbänden, da Exportkontrolle in der Praxis nur dann funktionieren kann, wenn auch die Unternehmen sich zu den Zielen der Exportkontrolle bekennen.

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