Meldepflichten für Importeure nach Art. 27 EU-Methanverordnung

Die EU-Methanverordnung 2024/1787 ist am 5. August 2024 in Kraft getreten. Sie bildet einen zentralen Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets der Europäischen Union (EU), das darauf abzielt, die Treibhausgasemissionen in der EU bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Die Verordnung leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, indem sie die Reduzierung von Methanemissionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette von fossilen Energieträgern vorschreibt. Methan ist nach Kohlendioxid das zweitwichtigste Treibhausgas und wirkt in den ersten 20 Jahren nach seiner Freisetzung deutlich stärker auf die Erderwärmung als CO₂. Die Begrenzung von Methanemissionen ist daher entscheidend für das Erreichen der Klimaziele der Europäischen Union.

Industrielle Raffinerien transformieren die Energieproduktion bei Sonnenuntergang Meldepflichten für Importeure nach Art. 27 EU-Methanverordnung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © Adobe Stock

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt, gemäß Kapitel 5 der EU-Methanverordnung die Funktion der Importbehörde zu übernehmen. Das BAFA stellt damit die ordnungsgemäße Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben für Importe von Rohöl, Erdgas und Kohle sicher. Die Verordnung erfasst explizit auch Methanemissionen, die außerhalb der Europäischen Union bei der Förderung, Verarbeitung und dem Transport dieser Energieträger entstehen, sofern sie in der EU in Verkehr gebracht werden. 

Die spezifischen Pflichten für Importeure ergeben sich insbesondere aus Kapitel 5 und Anhang IX der Verordnung. Ab 2025 sind Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle verpflichtet, dem BAFA jährlich die Methanemissionen der von ihnen in der Europäischen Union in Verkehr gebrachten Produkte zu melden. Ziel dieser Regelungen ist es, die Transparenz und Kontrolle über die Methanintensität importierter fossiler Energieträger zu erhöhen und so einen nachhaltigen Beitrag zur Reduzierung globaler Methanemissionen zu leisten.

Aktuelle Hinweise

Das erste Meldejahr 2025 bringt für Branche und Verwaltung erhebliche Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf den Zeitrahmen. Daher wurde mit dem BMWK abgestimmt, dass die Einreichung der Meldungen erst ab dem 5. Mai 2025 erfolgen soll. Bitte reichen Sie Ihre Meldungen erst nach der unten angekündigten Informationsveranstaltung ein.

Als Einstieg in den Meldeprozess und zur Unterstützung, laden wir alle Importeure und beteiligte Verbände zu einer Online-Informationsveranstaltung am Montag, den 5. Mai 2025, von 11 bis 12 Uhr ein.

Die Meldungen der Importeure sollen im Anschluss erfolgen und bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen sein. Insofern orientieren wir uns bereits in 2025 klar an der ab 2026 jährlich vorgesehenen Meldefrist.

Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine kurze Anmeldung per E-Mail an das Kontaktformular (EU-Methanverordnung) erforderlich.

Diese Seite wird fortlaufend aktualisiert – informieren Sie sich daher bitte regelmäßig über Neuigkeiten und aktuelle Dokumente.

Ablauf des Meldeverfahrens für Importeure

  • Schritt 1: Registrierung des Importeurs
    • Registrieren Sie ihr Unternehmen im ELAN-K2 Online-Portal [Link einfügen].
  • Schritt 2: Download der Formulare und Ausfüllhilfen
    • Laden Sie sich die relevanten Formulare unten aus dem Reiter „Formulare“ herunter.
    • Die Ausfüllhilfen finden Sie unter „Erläuterungen“
  • Schritt 3: Übermittlung der ausgefüllten Formulare und Anlagen
    • Bitte achten Sie auf die Einhaltung der geforderten Systematik bei der Benennung der eingereichten Dateien.
    • Laden Sie die ausgefüllten Formulare mitsamt aller Anlagen im ELAN-K2 Online-Portal hoch

Informationen zum Thema

Kontakt

  • EU-MethanverordnungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 511 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-0
    Zum Kontaktformular

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection