Outreach-Projekte
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Outreach – Hintergrund und Zielsetzung
Seit 2006 engagiert sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) weltweit auch als Implementierungsorganisation zahlreicher Outreach-Projekte. Diese konzentrieren sich auf verschiedene Bereiche der Exportkontrolle und Nonproliferation. BAFA unterstützt Drittstaaten sowohl in Bezug auf Exportkontrollen für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sogenannte Dual-Use-Güter), Exportkontrollen für konventionelle Rüstungsgüter und in Bezug auf die Umsetzung von Sanktionsmaßnahmen (Embargos).
Die Finanzierung der EU Outreach Projekte erfolgt durch die EU sowie zum Teil durch das Auswärtige Amt (AA) und das BAFA. Die nationalen Projekte werden ausschließlich durch das Auswärtige Amt finanziert. In den Outreach-Projekten arbeitet das BAFA mit Partnerländern aus Nicht-EU-Staaten zusammen. Die Fachexperten stammen entweder aus dem BAFA, aus EU Mitgliedstaaten oder aus anderen Ländern mit etablierten Kontrollsystemen.
Ziel der Outreach-Programme ist es, Drittstaaten fachliche Unterstützung bei der Entwicklung und Stärkung ihrer Exportkontrollsysteme anzubieten, um somit einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung des illegalen Waffenhandels und der Proliferation von Massenvernichtungswaffen zu leisten. Damit unterstützt das BAFA unter anderem die im ATT (UN Arms Trade Treaty/Vertrag über den Waffenhandel der Vereinten Nationen) 2014 festgehaltenen Forderungen zur verbesserten Regulierung und Transparenz in der Exportkontrolle sowie die effektive Umsetzung von Exportkontrollverpflichtungen resultierend aus der VN-Resolution 1540 (2004), die insgesamt der Bekämpfung von Proliferation von Massenvernichtungswaffen dient.
Die Arbeit im Outreach-Bereich basiert auf dem Ansatz, eine auf die jeweiligen Bedürfnisse des Partnerlandes maßgeschneiderte Hilfestellung zu entwickeln (Tailor-Made Ansatz). Hierbei werden die Partnerländer in Zusammenarbeit mit Experten und Projektpartnern individuell beim Aufbau bzw. der Verbesserung ihrer Exportkontrollsysteme unterstützt.
Derzeit setzt das BAFA acht Kooperationsprojekte im Bereich der Exportkontrolle eigenständig um, vier davon im Auftrag der EU und vier Projekte im Auftrag des Auswärtigen Amtes:
- Das “Arms Trade Treaty Outreach Project III” (EU ATT OP III; 01.02.2022 – 31.01.2025) zur Implementierung und Universalisierung des Vertrags über den Waffenhandel der Vereinten Nationen. Insgesamt arbeitet das BAFA im EU ATT OP III mit neun Partnern zusammen: Botswana, Chile, Costa Rica, Kasachstan, Kolumbien, Malaysia, Peru, Sambia, Thailand.
- Das COARM-Projekt zur Umsetzung von Outreach-Aktivitäten im Rüstungsgüterbereich, ist bereits in der sechsten Phase (COARM VI; 01.12.2023 – 30.01.2025). Hier arbeitet das BAFA mit 24 Partnerländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik zusammen.
- Das Projekt Nr. 89 (P89) im Rahmen der EU „Partner-to-Partner (P2P)“ Initiative (01.01.2022 – 30.06.2025) im Bereich der Dual-Use-Güter. Das BAFA kooperiert hier mit den Partnerländern Jordanien, Libanon und dem Irak sowie den Staaten des Golfkooperationsrates.
- Das Projekt Nr. 105 (P105) für Zentralasien im Rahmen der EU „Partner-to-Partner (P2P)“ Initiative im Bereich der Dual-Use-Güter (12.2023 – 31.12.2026). Die Zusammenarbeit des BAFA erfolgt mit den Partnerländern Kasachstan, Kirgisistan, Mongolei, Pakistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan.
- Das Nationale Projekt zur Unterstützung von Staaten im südostasiatischen Raum bei der Umsetzung von UN-Embargomaßnahmen. Hier arbeitet BAFA mit den 10 ASEAN–Staaten zusammen.[1]
- Das Nationale Projekt zur Unterstützung von Staaten bei der Umsetzung ihrer Exportkontrollverpflichtungen aus der VN-Sicherheitsratsresolution 1540 (2004) unterstützt Staaten weltweit, zurzeit insbesondere in Afrika und Lateinamerika, bei der Umsetzung der in VN-Sicherheitsratsresolution 1540 geforderten Dual-Use Exportkontrollen.
- Der 2011 von der Bundesregierung begründete, und vom BAFA in Zusammenarbeit mit UNODA implementierte „Wiesbaden Prozess“. Dieser dient dem globalen Dialog zwischen Industrie und Regierungen und der verbesserten Umsetzung der in VN-Sicherheitsratsresolution 1540 geforderten Dual-Use Exportkontrollen.
- Die von der Bundesregierung ins Leben gerufene und von BAFA und UNODA implementierte „Erlangen Initiative“. Diese dient seit 2023 dem Austausch zwischen Kontrollbehörden und Forschung und Wissenschaft über Exportkontrollen zur besseren Umsetzung von VN-Sicherheitsratsresolution 1540.
Zusätzlich ist das BAFA Konsortialpartner in zwei von der französischen Organisation Expertise France im Auftrag der EU durchgeführten Projekten der „Partner-to-Partner (P2P)“ Initiative im Bereich der Kontrolle von Dual-Use Gütern: Dem Projekt P90 – Südostasien und dem Projekt P103 - Global.
[1] Die Zusammenarbeit mit Myanmar ist derzeit suspendiert
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