Nein. Grundsätzlich können nur solche Investitionen als Erfüllung der Verpflichtungserklärung angerechnet werden, die nach Abgabe der Verpflichtungserklärung getätigt werden. Dies ergibt sich daraus, dass die Verpflichtungserklärung in die Zukunft gerichtet ist.
Bei dem „beantragten Begrenzungsbetrag“ handelt es sich um die potenzielle „Ersparnis“, die Sie durch den Begrenzungsbescheid des BAFA erhalten würden. D. h. Sie müssen berechnen, wie viel an Umlagen Sie zahlen müssten ohne den Begrenzungsbescheid und wie viel Sie aufgrund des Begrenzungsbescheids „tatsächlich“ an Umlagen zahlen würden. Die Differenz davon ist der „beantragte Begrenzungsbetrag“.
Die Berechnung erfolgt anhand des gewählten Antrags des Unternehmens (Antragsverfahren), auf Basis der übermittelten Prognosedaten nach § 29 Absatz 2 Nummer 1 EnFG (begrenzte Strommenge je Abnahmestelle) und der im Begrenzungsjahr geltenden Umlagehöhe*.
*Die Höhe der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage für das jeweils folgende Kalenderjahr werden nach § 11 EnFG bis zum 25. Oktober eines Kalenderjahres auf der Internetseite der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht.
Bsp.: Antrag für eine Abnahmestelle im Grundverfahren für stromkostenintensive Unternehmen im Antragsjahr 2023 für das Begrenzungsjahr 2024.
P * U – P * U * A = „beantragter Begrenzungsbetrag“
P = übermittelte Prognosedaten nach § 29 Abs. 2 Nr. 1 EnFG (begrenzte Strommenge je Abnahmestelle)
U = im Begrenzungsjahr geltende Umlagehöhe (KWKG+Offs.)
A = Begrenzungssatz im Grundverfahren
Beispielrechnung anhand fiktiver Zahlen:
Prognostizierte begrenzte Strommenge der Abnahmestelle im Jahr 2024: 14.000.000 kWh (= Prognostizierte selbst verbrauchte Strommenge 15.000.000 kWh abzgl. 1.000.000 kWh Selbstbehalt)
Im Begrenzungsjahr 2024 fiktive Umlagehöhe (KWKG+Offs.): 0,9 ct/kWh (= 0,009 EUR/kWh)
Begrenzungssatz (Liste 1): 15 Prozent der Umlagen
14.000.000 kWh * 0,009 EUR/kWh - 14.000.000 kWh * 0,009 EUR/kWh * 0,15 = 107.100 EUR
Von dem beantragten Begrenzungsbetrag (i. H. v. 107.100 EUR) sind 50 Prozent zu investieren.