Förderprogramm im Überblick

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Hinweise

BEG Neuerungen
Das BMWK hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) weiter reformiert. Hier finden Sie auf einen Blick die Eckpunkte der neuen Förderung für den Heizungstausch und der Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen.

Änderung der Durchführer
Beim BAFA können weiterhin die Förderungen von Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden. Die restlichen Anlagen zur Wärmeerzeugung werden durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) gefördert.

Bearbeitungsstatus
Den Bearbeitungsstatus Ihres Antrags können Sie direkt online im BAFA Portal einsehen. Die häufigsten Fragen zur BEG beantwortet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf seiner Website.

Was ist die BEG?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz BEG – fasst frühere Förderprogramme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich zusammen und unterstützt unter anderem den Einsatz neuer Heizungsanlagen, die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die BEG besteht aus drei Teilprogrammen:

  1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die Antragstellung im Förderprogramm (BEG EM) ist zum 1. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die (BEG WG) und (BEG NWG) (Zuschussförderung für Kommunen und Kreditvariante) sowie (BEG EM) (Anlagen zur Wärmeerzeugung, außer Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes) werden durch die KfW administiert.

Förderübersicht

Was wird in der BEG EM gefördert?

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BAFA

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen sowie zu einer Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes führen. Darüber hinaus lässt sich die Fachplanung und Baubegleitung der Maßnahmen durch Energieeffizienz-Experten bezuschussen. Einen Überblick zur Antragstellung und konkreten förderfähigen Maßnahmen erhalten Sie im Allgemeinen Merkblatt zur Antragstellung und im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Investoren (z. B. Hauseigentümer, bzw. Wohnungseigentümergemeinschaften, Contractoren, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen) von förderfähigen Maßnahmen an Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Antragsberechtigt sind auch Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Antragstellung erfolgt online über das BAFA-Portal. Alle wichtigen Informationen und Links rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.

Was ist ein Energieeffizienz-Experte und wofür ist er notwendig?

Im Rahmen der Antragstellung in der BEG ist es für bestimmte Maßnahmen erforderlich einen Energieeffizienz-Experten (EEE) hinzuzuziehen. Dies gilt für:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes
  • Anträge mit einem iSFP-Bonus
  • Fachplanung und Baubegleitung

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung eines EEE optional.

Ein Energieeffizienz-Experte unterstützt den Antragstellenden bei der energetischen Fachplanung und Baubegleitung. Vor Antragstellung beim BAFA erstellt der EEE eine technische Projektbeschreibung (TPB) der geplanten Maßnahme und übergibt dem Antragstellenden danach die sogenannte TPB-ID. Diese ID wird bei Antragstellung im Antragsformular des BAFA eingegeben.

Nach Fertigstellung der Maßnahme erstellt der EEE einen technischen Projektnachweis (TPN). Der TPN bestätigt, dass die umgesetzte Maßnahme die technischen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt. Nach Fertigstellung des TPN erhält der EEE eine sogenannte TPN-ID, die er dem Antragstellenden übergibt. Die TPN-ID ist 2 Monate gültig und wird beim Ausfüllen des Online-Formulars „Verwendungsnachweis“ beim BAFA vom Antragstellenden abgefragt.

Bei der Suche nach dem passenden Energieeffizienz-Experten hilft die von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zur Verfügung gestellte Internetseite www.energie-effizienz-experten.de.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Bundesförderung für effiziente GebäudeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferate 611 – 616, 621 und 622 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1625 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr

    Den Status Ihres Antrags und weitere Informationen können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten über das automatische Anrufsystem oder mit dem Kontaktformular abfragen.
    Zum Kontaktformular
  • Feedback – Bundesförderung für effiziente GebäudeSie haben Anregungen oder Kritik zum Förderprogramm? Teilen Sie es uns über das Kontaktformular mit. Wir freuen uns über Ihr Feedback und helfen Ihnen gerne weiter.
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