Informationen zur Antragstellung

Antragsformular, BAFA-Portal (Verwendungsnachweis, Statusabfrage), Formulare, Publikationen und Rechtsgrundlagen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes 2021 neu aufgelegt. Die Förderung der Einzelmaßnahmen erfolgt als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung (ein Teil der förderfähigen Ausgaben der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss („Zuschussförderung“).

Hinweis: Das BMWK lässt die BEG derzeit evaluieren. Mit der Evaluation wurden die Prognos AG, ifeu GmbH, FIW München und ITG Dresden beauftragt. Im Rahmen der Evaluation werden Zuwendungsempfangende stichprobenartig durch die Prognos AG per E-Mail zu einer Online-Befragung eingeladen.

Wichtige Grundlagen zum Antragsprozess

Antragsformular

Um einen Antrag zu stellen, klicken Sie im BAFA-Portal auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Bitte achten Sie vor der Antragstellung darauf, das Dokument Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (April 2024) (PDF, 606KB, Datei ist nicht barrierefrei) aufmerksam zu lesen.

BAFA-Portal

Das BAFA-Portal ist Ihre zentrale Schnittstelle, um eine schnelle Übersicht über Ihre Aktivitäten und Vorgänge zu erhalten. Hier können Sie sowohl Anträge stellen, bearbeiten und deren Status überprüfen als auch Anträge stornieren. Daneben bietet Ihnen das Portal die Möglichkeit das Online-Formular „Verwendungsnachweis“ auszufüllen sowie Ihre persönlichen Kontaktdaten zu ändern.

Aktivierungslink zur Nutzung des BAFA-Portals

Nach Registrierung erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink für den Zugang zum BAFA-Portal. Dieser Link ist einmalig für 7 Tage gültig. Sollten Sie einen neuen Aktivierungslink benötigen, können Sie hier einen neuen Aktivierungslink anfordern.

Passwortlink zur Nutzung des BAFA-Portals

Sollten Sie einen neuen Passwortlink benötigen, können Sie hier einen neuen Passwortlink anfordern. Dieser Link ist 24 Stunden gültig.

Formulare

Publikationen

Rechtsgrundlagen

Ablauf des Antragsprozesses

Schritt 1: Einholung von Angeboten

  • Bevor Sie einen Antrag stellen können, müssen Sie sich von einem Fachunternehmen für Ihre geplanten Maßnahmen ein Angebot einholen. Für einige Fördermaßnahmen ist außerdem ein Energieeffizienz-Experte erforderlich.
  • Wichtig: Spätestens mit der Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage beim Antragsteller vorliegen. Hierin muss auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme enthalten sein.

Schritt 2: Beauftragung der technischen Projektbeschreibung

  • Für jedes Fördersegment ist entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene Energieeffizienz-Experte für eine technische Projektbeschreibung (TPB) zu beauftragen.
  • Der Fachunternehmer oder EEE stellt im Anschluss die TPB-ID zur Verfügung, die Sie für Ihren Antrag benötigen. Zusätzlich kann im Vorfeld des BEG Förderverfahrens die Erstellung des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) beauftragt werden.
  • Wichtig: Die TPB und der TPN haben eine Gültigkeit von maximal 2 Monaten. In diesem Zeitraum müssen TBP-ID bzw. TPN-ID verwendet werden.

Schritt 3: Antrag stellen

  • Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, achten Sie darauf, das Dokument „Allgemeines Merkblatt zur Antragstellung“ aufmerksam zu lesen.
  • Loggen Sie sich im BAFA-Portal in Ihr BAFA-Benutzerkonto ein und klicken auf den Button „+ NEUER ANTRAG“. Anschließend kann das entsprechende Online-Antragsformular von Ihnen mit Ihren Daten und Informationen gefüllt werden.
  • Wichtig: Sollten Sie noch über kein Benutzerkonto verfügen, können Sie dieses ganz unkompliziert im BAFA-Portal erstellen.

Schritt 4: Umsetzung der Maßnahme

  • Nach Prüfung des Antrags wird im Falle eines positiven Bescheids die Höhe der maximalen Zuwendung bestimmt. Dies geschieht auf Basis der für die Maßnahme geplanten und im Antrag bezifferten Ausgaben. Abschließend wird ein Zuwendungsbescheid erstellt.
  • Hinweis: Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko, da gegebenenfalls nicht förderfähige Maßnahmen umgesetzt werden.

Schritt 5: Einreichung des Verwendungsnachweises

  • Nach Abschluss der Maßnahme (Bspw. nach dem Einbau des energieeffizienten Fensters) bedarf es eines sogenannten Verwendungsnachweises, der belegt, dass die beantragten Gelder tatsächlich wie geplant eingesetzt wurden.
  • Vor Einreichen des Verwendungsnachweises muss entweder das bevollmächtigte oder ausführende Fachunternehmen oder der eingebundene EEE beauftragt werden, den technischen Projektnachweis (TPN) zu erstellen.
  • Danach kann der Verwendungsnachweis vom Antragsteller oder der bevollmächtigten Person online im BAFA-Portal eingereicht werden.

Schritt 6: Prüfung und Auszahlung

  • Nachdem Sie das Formular zum Verwendungsnachweis online ausgefüllt und die Nachweise (wie bspw. die Rechnungen) hochgeladen haben, wird dieser vom BAFA zusammen mit allen Nachweis-Dokumenten geprüft.
  • Erst nach positiver Prüfung erstellt das BAFA den Festsetzungsbescheid, sendet diesen per Post zu und zahlt den gewährten Zuschuss aus.

Kontakt

  • Bundesförderung für effiziente GebäudeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferate 611 – 616, 621 und 622 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1625 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr

    Den Status Ihres Antrags und weitere Informationen können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten über das automatische Anrufsystem oder mit dem Kontaktformular abfragen.
    Zum Kontaktformular
  • Feedback – Bundesförderung für effiziente GebäudeSie haben Anregungen oder Kritik zum Förderprogramm? Teilen Sie es uns über das Kontaktformular mit. Wir freuen uns über Ihr Feedback und helfen Ihnen gerne weiter.
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