Die Qualifikationsprüfung Energieberatung wird zentral organisiert. Alle Teilprüfungen (schriftliche Prüfung, Projektarbeit, mündliche Prüfung) werden durch das Öko-Zentrum NRW im Auftrag des BAFA organisiert und betreut. Die Qualifikationsprüfung bleibt damit auch weiterhin eine Prüfung in Verantwortung des BAFA.
Prüfungstermine werden jeweils einmal pro Quartal an wechselnden Orten in Deutschland angeboten. Interessierte mit abgeschlossener Weiterbildung für Quereinsteiger (gemäß dena-Regelheft), können sich ausschließlich im jeweiligen Registrierungszeitraum für die Qualifikationsprüfung Energieberatung anmelden.
Prüfungstermine:
13.01.2026: Erfurt (Anmeldezeitraum: 08.10. – 02.12.25)
Bei Rückfragen zu den jeweiligen Prüfungsterminen kontaktieren Sie bitte das Öko-Zentrum. Kontaktmöglichkeiten finden Sie im Abschnitt „Fragen zur Qualifikationsprüfung“.
Anmeldung:
Für die Qualifikationsprüfung Energieberatung des BAFA können Sie sich über diesen Link anmelden.
Nach der Erstellung eines Benutzerkontos können Sie, während des Anmeldezeitraumes, den Termin für die bevorstehende schriftliche Klausur einsehen. Sollte Ihnen die Registrierung nicht möglich sein, wenden Sie sich gerne per E-Mail an qualifikation@oekozentrum-nrw.de.
Im Rahmen der Anmeldung sind die vom Fortbildungsanbieter ausgefüllten Unterlagen, das EEE-Formblatt sowie das Teilnahmezertifikat, bei dem von Ihnen ausgewählten Prüfungstermin hochzuladen. Das Teilnahmezertifikat muss folgende Angaben enthalten: vollständiger Name der teilnehmenden Person, Bezeichnung des abgeschlossenen Fortbildungskurses, Zeitraum der absolvierten Fortbildung, Nachweis über die erforderlichen 200 Unterrichtseinheiten, die Bestätigung der Vermittlung der Inhalte gemäß dena-Regelheft sowie die Unterschrift und der Stempel des Fortbildungsanbieters.
Eine Anmeldung zur schriftlichen Klausur ist nur dann möglich, wenn Sie den dafür erforderlichen Lehrgang abgeschlossen und alle zur Anmeldung erforderlichen Dokumente vorliegen haben. Bitte reichen Sie die entsprechenden Dokumente des zuletzt abgeschlossenen Lehrgangs bei der Anmeldung zum Klausurtermin ein.
Hinweis: Die Anmeldung zur schriftlichen Klausur erfolgt über den jeweiligen Klausurtermin. Bitte beachten Sie hierbei die Unterscheidung zwischen den Prüfungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Sollte die Anmeldung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte per E-Mail an qualifikation@oekozentrum-nrw.de.
Nach Ihrer Anmeldung zur schriftlichen Klausur erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ein Prüfungsplatz wird durch die Eingangsbestätigung nicht zugesagt. Die Prüfungsplätze sind begrenzt, bei hoher Nachfrage sind Absagen möglich. Eine Zu- oder Absage zum gewünschten Prüfungstermin erhalten Sie nach Ende des Anmeldezeitraums per E-Mail. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vorher keine Auskunft über einen möglichen Prüfungsplatz geben können.
Sofern die Nachfrage das Platzangebot des gewählten Prüfungstermins übersteigt, erfolgt die Vergabe der Prüfungsplätze anhand der Wartezeit nach Fortbildungsende. Personen mit längerer Wartezeit werden zuerst berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch den Abschnitt „Fortbildung und Prüfungsplätze“.
Fragen rund um die Prüfungsorganisation und Prüfungsdurchführung richten Sie bitte an die Öko-Zentrum NRW GmbH:
E-Mail: qualifikation@oekozentrum-nrw.de
Hotline Telefon: 02381/302 2024 Mittwochs 8-10 Uhr und freitags 13-15 Uhr
Sprechstunde (zoom) Dienstags 15-17 Uhr
Bei allgemeinen Fragen zur Qualifikationsprüfung Energieberatung können Sie sich an das BAFA wenden. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie unten.
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Prüfung stellt das BAFA Übungsmaterialien bereit. Den selbst entwickelten Übungsfragenkatalog hat das BAFA erweitern und an die jüngsten gesetzlichen Anforderungen anpassen lassen. Darüber hinaus wurde eine Formelsammlung erstellt. Die Übungsfragen und die Formelsammlung sind ein Lernangebot des BAFA zur Prüfungsvorbereitung.
Für die schriftliche Prüfung ist nur die Formelsammlung des BAFA als Hilfsmittel zugelassen. Während der Prüfung werden Exemplare bereitgestellt. Mitgebrachte Formelsammlungen sind nicht erlaubt.
Formelsammlung und Übungsfragen sind unter dem Reiter „Übungsmaterialien“ in PDF-Form in ihrer jeweils aktuellen Fassung verfügbar. Übungsfragen und Formelsammlung dürfen nicht geändert und nicht ohne Zustimmung des BAFA vervielfältigt werden. Zur Darstellung wird ein PDF-Reader benötigt. Aus technischen Gründen funktionieren die interaktiven Funktionen nicht auf mobilen Betriebssystemen (Android/iOS).
In der schriftlichen Prüfung werden die Formelsammlung des BAFA und das unkommentierte Gebäudeenergiegesetz zur Verfügung gestellt. Mitgebrachte Dokumente sind nicht erlaubt. Zulässige mitzubringende Hilfsmittel sind ein nichtprogrammierbarer Taschenrechner, Geodreieck.
In den „Tipps zur Qualifikationsprüfung“ im Reiter „Publikationen“ werden die Anforderungen und der Umfang der einzelnen Prüfungsschritte erläutert. Das Dokument beinhaltet Lernempfehlungen für die Prüfungsvorbereitung und weist auf häufige Fehler in den Projektarbeiten hin. Bitte lesen Sie sich die Hinweise vor Beginn von Fortbildung und Abschlussprüfung sorgfältig durch.
In der Vergangenheit konnten sich nur bestimmte Berufskategorien zur Energieberaterin beziehungsweise zum Energieberater weiterqualifizieren. Dies bildete jedoch nur einen Teil der Qualifizierungswege ab. Personen, die nicht in diese Kategorien (siehe hierzu §88 Abs. 1 GEG) fallen, aber beispielsweise eine berufliche Vorerfahrung besitzen, blieben unberücksichtigt. Daher wurde angestrebt, die bisherigen Zulassungsvoraussetzungen um einen alternativen Zugangsweg zu erweitern.
In diesem Zusammenhang wurde die Universität Kassel mit der Umsetzung des Forschungsprojekts „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ beauftragt, um eine solche Qualifikationsprüfung zu entwerfen. In dem Projekt wurden zunächst Fachkenntnisse und Fähigkeiten analysiert, die für die Durchführung von Energieberatungen erforderlich sind. Anschließend wurden einschlägige formale Aus- und Weiterbildungen, mit denen Energieberater und Energieberaterinnen in den Bundesförderprogrammen tätig werden können, betrachtet und den Fachkenntnissen gegenübergestellt. Auf dieser Grundlage wurde die Qualifikationsprüfung konzipiert und anschließend in einem Demonstrationsprojekt erfolgreich getestet.
Die Qualifikationsprüfung Energieberatung steht seit 2020 als Fortbildungsweg für Quereinsteigende offen. Begonnen als Projekt für einige Interessierte, entwickelte sich die Prüfung schnell zu einem nachgefragten Qualifizierungsweg, um Energieberatungen anzubieten und geförderte Projekte zu begleiten.