Förderprogramm im Überblick

Mit der Bundesförderung zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen der Abgasstufen I, II, IIIA oder IIIB erhalten Sie Unterstützung bei der Reduzierung der Feinstaubbelastung durch den Einbau von Partikelminderungssystemen.

Dreidimensionale Darstellung eines Dieselpartikelfilters und Katalysators. Ein KI generiertes Bild Fachplanung und Baubegleitung (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © Robert – stock.adobe.com

Was ist Gegenstand der Förderung?

Gegenstand der Förderung ist die Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen Baumaschinen die außerhalb geschlossener Räume eingesetzt werden. Antragsberechtigt ist nach dieser Richtlinie die Nachrüstung von geschlossenen Partikelfiltern an Dieselmotoren in Baumaschinen mit einer Motorleistung von 19 KW bis 560 KW, welche die Abgasstufen I, II, IIIA oder IIIB gemäß der Richtlinie 97/68/EG erfüllen. 

Diese Förderrichtlinie tritt am 15.04.2024 in Kraft und gilt für Antragstellungen, die bis einschließlich 15.10.2024 erfolgen.

Förderübersicht

Was wird gefördert?

Es handelt sich um eine Projektförderung auf Ausgabenbasis als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses auf Basis der förderfähigen Ausgaben aus Bundesmitteln. Der Anteil der Förderung beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Zuwendung ist im Rahmen dieser Richtlinie auf 4.000 Euro pro Antrag begrenzt.

Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben, die in unmittelbarem Zusammenhang stehen mit

  • der Anschaffung eines genehmigten oder zertifizierten Partikelminderungssystem (Systemausgaben)
  • dem Einbau des Partikelfilters in die Baumaschine (Einbauausgaben) sowie
  • die abschließende Begutachtung der durchgeführten Nachrüstung (Begutachtungsausgaben)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union ansässige Unternehmen mit einer Niederlassung in Deutschland.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

  • Die Antragstellung muss vor Vorhabenbeginn erfolgen. Maßgeblich ist die Bewilligung des Antrages beim BAFA.
  • Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist nicht zulässig.
  • Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
  • Ausgeschlossen ist die Förderung der Nachrüstung von Notstromaggregaten.

Wie erfolgt die Antragsstellung?

Die Förderung ist ein zweistufiges Antragsverfahren.

Alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung finden Sie im Bereich Informationen zur Antragstellung.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Bundesförderung zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen BaumaschinenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 613 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1255 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 UhrDerzeit verzeichnen wir ein sehr hohes Anrufaufkommen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Den Status Ihres Antrags und weitere Informationen können Sie auch außerhalb der Öffnungszeiten über das automatische Anrufsystem abfragen.
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  • Feedback – Bundesförderung zur Nachrüstung von Partikelminderungssystemen in dieselbetriebenen BaumaschinenSie haben Anregungen oder Kritik zum Förderprogramm? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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