E-Lastenfahrräder

E-Lastenfahrräder E-Lastenfahrräder (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © stock.adobe.com/Jürgen Fälchle

Wichtige Information:

Die Förderung im Rahmen der E-Lastenfahrrad-Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ist am 29. Februar 2024 ausgelaufen.

- Seit dem 1. März 2024 können daher keine Förderanträge mehr gestellt werden.
- Alle bis zum 29. Februar 2024 eingegangen Anträge werden bearbeitet.
- Für bereits bewilligte Vorhaben können Verwendungsnachweise geführt bzw. eingereicht werden.

Die Bundesregierung prüft derzeit den weiteren Umgang mit der Förderrichtlinie.

Wenn Sie bereits einen Förderantrag gestellt haben und zusätzlich Unterlagen zu Ihrem Vorgang einreichen wollen, nutzen Sie dafür bitte den sog. Upload-Bereich:
Upload-Bereich.

Wenn Sie bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten haben und der Zuschuss ausgezahlt werden soll, müssen Sie den Verwendungsnachweis einreichen. Dafür rufen Sie bitte die
Verwendungsnachweiserklärung Auszahlungsformular) auf.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • E-LastenfahrräderBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 525 – Kälte- und Klimatechnik Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1016 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
    Zum Kontaktformular

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