Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemangement-Software

Gefördert werden im Rahmen von Modul 3 Soft- und Hardware im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Anwendung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems.

Energy Management Schriftzug Quelle: © stock.adobe.com/Africa Studio

Dieses Modul und die hier genannten technischen Mindestanforderungen sind identisch mit den technischen Mindestanforderungen des gleichnamigen Programms zur Beantragung eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss bei der KfW (weitergehende Informationen finden Sie unter: www.kfw.de/295).

Zertifizierung und Listung von Softwareprodukten

Bitte richten Sie Ihren Wunsch um Eintragung in die Produktliste als E-Mail mit dem Betreff „Aufnahme in die Softwareliste EMS“ an die in der Anlage zum Merkblatt – Modul 3 (MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software) genannte E-Mail-Adresse. Zur Aufnahme in die Liste muss die Software die Implementierung, Aufrechterhaltung und Verbesserung eines Energiemanagementsystems gemäß DIN EN ISO 50001 unterstützen können. Hierzu gehört unter anderem die vollständige Abbildung der Prozesse und Datenverarbeitungen aus dem Betrieb sowie die Steuerung und Auswertung der relevanten Betriebsparameter. Dies muss grundsätzlich durch ein Zertifikat einer nach ISO/IEC 17065 akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle bestätigt werden.

Gegenstand der Förderung

Förderfähig sind insbesondere der Erwerb, die Installation und die Inbetriebnahme:

  • von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder eines Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software).
  • von Sensoren und von Analog-Digital-Wandlern zur Erfassung von Energieströmen sowie zur Erfassung sonstiger für den Energiebedarf relevanter Größen zwecks einer Einbindung in das Energie- oder Umweltmanagementsystem.
  • von Steuer- und Regelungstechnik zur Beeinflussung von Systemen und Prozessen, sofern der vornehmliche Zweck in der Reduktion des Energiebedarfs liegt.

Zu den förderfähigen Investitionskosten zählen insbesondere:

  • Der Erwerb einer Lizenz zur Nutzung einer Energiemanagement-Software oder Softwarelösung
  • Der Erwerb, Installation und Inbetriebnahme von
    • Sensoren zur Integration in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem bzw. alternatives System
    • Analog-Digital-Wandlern
    • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
    • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung, deren Einsatz zur quantifizierbaren Reduktion des Energieverbrauchs führen soll
  • Die Einweisung bzw. die Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung
  • Sofern es sich bei der Energiemanagement-Software um einen Cloud-Dienst handelt: Die vollständigen externen Kosten zur Nutzung

Eine Liste förderfähiger Software finden Sie am Ende dieser Seite (siehe Publikationen).

Höhe der Förderung

  • Die Höhe der Förderung bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition beträgt bei Kleinen Unternehmen 45 %, bei Mittleren Unternehmen 35 % und bei Unternehmen ohne KMU-Status 25 %.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 2 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden.

Informationen zum Thema

Publikationen

Rechtsgrundlagen

Formulare

Zum Thema

Kontakt

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1883ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
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  • Feedback – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft Telefon: 06196 908-1883
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