Übersicht zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz

Wegen der Novellierung der „Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ (kurz: „RED III“) war es erforderlich, zum 20.05.2025 die Förderbedingungen für Biomasse- und Biogas-Feuerungsanlagen sowie für Anlagen zur Erzeugung von Biogas anzupassen und neue Publikationen zu veröffentlichen.

Die folgenden Abschnitte beinhalten eine Übersicht über die sich daraus ergebenden wesentlichen Änderungen.

Hinweis

Mit der Umsetzung der Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt wird bzw. wurde, darf auch weiterhin erst nach Ausstellung des Zuwendungsbescheides begonnen werden. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung ist keine Förderung mehr möglich. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt des Förderprogramms..

Modul 2

  • Für Biomasse-Feuerungsanlagen mit einer Leistung >5MW ist kein Nachweis mehr erforderlich, dass eine Direktelektrifizierung technisch nicht möglich und eine Nutzung von Wasserstoff technisch nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist.
  • Biomasse-Feuerungsanlagen können nur noch bis zu einer standortbezogenen Biomasse-Gesamtfeuerungswärmeleistung < 7,5 MW gefördert werden.

Modul 4

  • Die durchschnittliche Biomethan-Durchflussrate aller an einem Standort vorhandenen Biogas-Erzeugungsanlagen darf, unter Berücksichtigung der geförderten Anlagen, bei maximal 200 /h Methan-Äquivalent liegen.
  • Biogas-Feuerungsanlagen können nur noch bis zu einer standortbezogenen Biogas-Gesamtfeuerungswärmeleistung < 2 MW gefördert werden.
  • Änderung der Anforderungen an Vergleichsanlagen bei der Förderung von PLA-Anlagen
  • Überarbeitung der Auslegung der Bezeichnung „handgeführt“

Sämtliche Module

Zu Verbesserung der Verständlichkeit wurden vereinzelte Textpassagen überarbeitet und weitere Informationen (insbesondere Klarstellungen) ergänzt.

Kontakt

  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1883ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
    Zum Kontaktformular
  • Feedback – Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft Telefon: 06196 908-1883
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