DKWKG-Antragsportal (ELAN-K2)
Hier erhalten Sie Informationen zum DKWKG-Antragsportal (ELAN-K2).
Quelle: © BAFA
Zulassungs- und Vorbescheidanträge sowie Monats- und Jahresmeldungen (KWK-Anlagen) müssen elektronisch über das vom BAFA eingerichtete DKWKG-Antragsportal gestellt werden
(s. § 10 Abs. 6). Das DKWKG-Antragsportal beruht auf dem Konzept der Benutzer-Selbstverwaltung und ist Teil des ELAN-K2 Online-Portals.
Registrierung
Bevor Sie einen Antrag über das elektronische Portal stellen können, müssen Sie sich vorab einmalig registrieren. Nach der Registrierung können Sie direkt mit der Antragstellung beginnen.
Das Online-Portal ELAN-K2 beruht auf dem Konzept der Benutzer-Selbstverwaltung. Bitte klären Sie vor der Registrierung unbedingt, ob Ihr Unternehmen bereits für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz in ELAN-K2 registriert ist. Jedes Unternehmen kann eigenständig mehrere Benutzer anlegen und diesen individuelle Rechte zuweisen.
Eine bereits erfolgte Registrierung für andere Verfahren außerhalb des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, wie z. B. BesAR/EKDP oder Ausfuhrkontrolle, kann nicht verwendet werden. In diesem Fall ist eine neue, zusätzliche Registrierung erforderlich.
Link zur Registrierung: DKWKG-Registrierung
Anmeldung und Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über das DKWKG-Antragsportal (ELAN-K2). Hierzu melden Sie sich mit Ihren Benutzerdaten aus dem Registrierungsprozess an. Über die Antragsübersicht haben Sie die Möglichkeit, neue Anträge anzulegen, abzuspeichern, Antragsentwürfe weiterzubearbeiten und schließlich einzureichen. Zudem können Sie den Sachstand des jeweiligen Vorgangs einsehen.
Link zur Antragstellung und Anmeldung: DKWKG-Antragsportal
Anzeigeverfahren gemäß Allgemeinverfügung (für neue KWK-Anlagen bis 50 kWel)
Das BAFA bietet für serienmäßig hergestellte hocheffiziente KWK-Anlagen bis einschließlich 50 kWel ein vereinfachtes Zulassungsverfahren an. Wenn die Bedingungen der Allgemeinverfügung eingehalten werden, gilt die KWK-Anlage als zugelassen und der Anlagenbetreiber ist lediglich zur Abgabe einer elektronischen Anzeige für seine KWK-Anlage gegenüber dem BAFA verpflichtet. Die Anzeige erfolgt über das Antragsportal und setzt eine Registrierung voraus. Nach Vorlage einer Anzeigebescheinigung und des Inbetriebnahmeprotokolls kann der Anlagenbetreiber den KWK-Zuschlag für den erzeugten Strom beim zuständigen Stromnetzbetreiber einfordern.
Die Allgemeinverfügung kann nur für Anlagentypen genutzt werden, die in der Typenliste aufgeführt sind. Die Aufnahme von KWK-Anlagen in die Typenliste ist für Hersteller kostenfrei.
Sind Anlagentypen nicht in der Typenliste aufgeführt, so muss die Zulassung im klassischen Zulassungsverfahren beantragt werden.
Jahresmeldungen für KWK-Anlagen
Für die Abgabe von Jahresmeldungen ist ausschließlich das DKWKG-Antragsportal zu nutzen. Dieses setzt eine Registrierung voraus; bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen unter „Registrierung“.
Die Anlage, für die Sie eine Jahresmeldung abgeben möchten, können Sie mit dem Button „Antrag importieren“ in das Antragsportal aufnehmen. Nach erfolgreichem Import der KWK-Anlage ist in der Antragsübersicht ein kleines Kalendersymbol freigeschaltet, über das neue Meldungen angelegt werden können.
Zum Einreichen
- des Prüfungsvermerkes gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 KWKG (nur für KWK-Anlagen > 2 MW),
- des Prüfungsvermerkes gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 KWKG (nur bei Bonus nach § 7a Abs. 1 KWKG) und
- des Nachweises für den hocheffizienten Anlagenbetrieb gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 lit. a KWKAusV (nur bei KWK-Anlagen im Ausschreibungssegment)
steht im Reiter „Dokumente“ des Meldeformulars ein Upload-Beriech zur Verfügung.
Link zur KWK-Antragsübersicht: KWK-Antragsübersicht
Monatsmeldungen für KWK-Anlagen
Für die Abgabe von Monatsmeldungen ist ausschließlich das DKWKG-Antragsportal zu nutzen. Dieses setzt eine Registrierung voraus; bitte beachten Sie hierzu die Erläuterungen unter „Registrierung“.
Die Anlage, für die Sie eine Monatsmeldung abgeben möchten, können Sie mit dem Button „Antrag importieren“ in das Antragsportal aufnehmen. Nach erfolgreichem Import der KWK-Anlage ist in der Antragsübersicht ein kleines Kalendersymbol freigeschaltet, über das neue Meldungen angelegt werden können.
Sollten Sie bei bereits abgegeben Meldungen Korrekturbedarf feststellen, können Sie diesen eigenständig direkt in der betreffenden Meldung vornehmen.
Link zur KWK-Antragsübersicht: KWK-Antragsübersicht
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