Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen und Zu-/Abluftventilatoren

Das Förderprogramm ist zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.

Hinweise zum Verwendungsnachweis

Bitte reichen Sie Ihren Verwendungsnachweis unbedingt fristgerecht ein. Die Frist zur Einreichung für Ihren Verwendungsnachweis entnehmen Sie Ihrem Zuwendungsbescheid.

Die Förderung kann nur für betriebsbereite RLT-Anlagen ausgezahlt werden. (Teil-)Auszahlungen z. B. für entstandene Planungskosten für nicht betriebsbereite Anlagen sind in der Förderrichtlinie nicht vorgesehen und können nicht gewährt werden.

Die Bundesregierung hat im Sommer 2020 beschlossen, als Corona-Sofortmaßnahme ein bis Ende 2021 befristetes Förderprogramm zur Umrüstung von RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten auf den Weg zu bringen.

In Umsetzung dieses Beschlusses hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Rahmenbedingungen für die Bundesförderung entwickelt und die Richtlinie im Oktober 2020 veröffentlicht. Die Förderung wurde aufgrund der Pandemieentwicklung insbesondere um den Neueinbau von RLT-Anlagen in Kindertagesstätten und Schulen für Kinder unter 12 Jahren erweitert. Für diese Personengruppe war zum damaligen Zeitpunkt kein Impfstoff zugelassen.

Förderanträge konnten bis zum 31. Dezember 2021 gestellt werden.

Informationen zum Verwendungsnachweis

Haben Sie Ihr Vorhaben realisiert und möchten jetzt den Verwendungsnachweis einreichen?

Handelt es sich um den erstmaligen Einbau einer RLT-Anlage oder den Einbau von Zu-/Abluftfiltern, dann finden Sie weitere Informationen zum

  • Formular zur Fachunternehmererklärung (Neueinbau) hier
  • Verwendungsnachweisformular (Neueinbau) hier

Handelt es sich um die Um/Aufrüstung einer bestehenden RLT-Anlage, dann finden Sie weitere Informationen zum

  • Formular zur Fachunternehmererklärung (Um/Aufrüstungen)  hier
  • Verwendungsnachweisformular (Um/Aufrüstungen) hier.

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