Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

Mit der BEW wird der Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen erneuerbaren Energien sowie die Dekarbonisierung von bestehenden Netzen gefördert.

Ausschnitt einer Fernwärmeleitung (Symbolbild) Quelle: ©Fotolia/ Detlef

Hinweise:

Ab dem 01.01.2026 gilt ein neues Merkblatt. Die bisherigen fünf Merkblätter wurden zu einem Merkblatt zusammengefasst. Dieses gilt für alle ab dem 01.01.2026 gestellten Anträge.

Die Möglichkeit der Beantragung von Einzelmaßnahmenförderungen unabhängig von der Erstellung eines Transformationsplans ist am 15. September 2025 ausgelaufen (Befristung gemäß BEW-Förderrichtlinie, Nummer 7.2.4.2, auf 36 Monate nach Inkrafttreten). Neue Anträge auf Einzelmaßnahmenförderung ohne Transformationsplan sind daher nicht möglich. Bis einschließlich 14. September 2025 eingegangene Anträge auf Einzelmaßnahmenförderung nach Nummer 7.2.4.1a der BEW-Förderrichtlinie werden regulär bearbeitet.

Einzelmaßnahmen nach Nummer 7.2.4.1b der BEW-Förderrichtlinie sind weiterhin parallel zu einem bereits bestehenden Transformationsplan förderfähig (Easy Access). Voraussetzung ist, dass mindestens das erste Maßnahmenpaket umgesetzt wurde und sich entweder kurzfristig die Möglichkeit zu einer zusätzlichen Investition in einen ursprünglich nicht geplanten EE-Wärmeerzeuger, die Integration von Abwärme oder eine andere Easy-Access-Maßnahme ergibt oder aufgrund wesentlicher Änderungen der ursprünglichen Transformationsplanungen eine solche Maßnahme zur Erreichung des Dekarbonisierungsziels erforderlich wird.

Die klimaneutrale Wärmeversorgung spielt bei der Erreichung der Klimaziele eine wesentliche Rolle. Für den klimaneutralen Umbau der Wärmeversorgung sind treibhausgasneutrale Fernwärmenetze entscheidend, da diese nicht nur die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringern, sondern auch die effiziente Wärmeversorgung von Verbrauchern mit erneuerbaren Energien ermöglichen.

Die BEW schafft Anreize für Wärmenetzbetreiber in den Neubau von Wärmenetzen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien zu investieren und bestehende Netze zu dekarbonisieren. Die Förderung verfolgt dabei einen systemischen Ansatz, der das Wärmenetz als Ganzes in den Blick nimmt und darauf zielt, die zeitaufwändige Umstellung bestehender Netze auf erneuerbare Energien und Abwärme und den Neubau vorwiegend erneuerbar gespeister Netze zuverlässig zu unterstützen. So können beispielsweise Kommunen Zuschüsse erhalten, wenn diese ein Nahwärmenetz mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien im Neubaugebiet errichten oder auch gefördert werden, wenn diese bestehende Fernwärmenetze auf erneuerbare Energien und Abwärme umrüsten.

Dieser systemische Ansatz wird an geeigneter Stelle durch Einzelmaßnahmen ergänzt. Zusätzlich wird für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen eine Betriebskostenförderung gewährt.

Im Bereich „Zum Förderverfahren“ finden Sie grundsätzliche Informationen zur Antragstellung. Falls Sie bereits einen Antrag bei der Vorgängerrichtlinie Wärmenetzsysteme 4.0 gestellt haben und Fragen zum weiteren Vorgehen bzw. zu einem möglichen Wechsel zur BEW haben, finden Sie auf der Seite Wärmenetze bis 14.09.2022 alle benötigten Informationen.

Im Bereich „Informationen zum Thema“ finden Sie u.a. die Richtlinie zur BEW, die Merkblätter mit detaillierten Informationen zum Antragsverfahren sowie alle Formulare, die für das Förderverfahren benötigt werden.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung insbesondere das Merkblatt, in dem Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen und Lösungen für häufig vorkommende Fallkonstellationen finden.

Zum Förderverfahren

In 3 Schritten zur Förderung

Schritt 1: Antragsberechtigung prüfen
Dieses Förderprogramm könnte zu Ihnen und Ihrem Vorhaben passen, wenn Sie ein Unternehmen i. S. d. § 14 BGB,  wirtschaftlich tätige Kommune, kommunaler Eigenbetrieb,  kommunales Unternehmen, kommunaler Zweckverband, eingetragener Verein, eingetragene Genossenschaften oder Contractor sind. Bitte überprüfen Sie Ihre Antragsberechtigung anhand der Ausführungen des Merkblatts.
   
Schritt 2: Das passende Förder-Modul finden
Sollten Sie ein Wärmenetz planen, bauen oder verändern wollen, könnte die BEW die passende Förderung sein. Die BEW besteht aus vier unterschiedlichen Modulen. Zur Förderung von Planungen, können Sie mit Modul 1 starten. Der Bau bzw. Umbau eines Wärmenetzes bzw. von Komponenten werden mit unterschiedlichen Voraussetzungen in den Modulen 2 und 3 gefördert. Für bestimmte Wärmeerzeuger gibt es zudem eine Betriebskostenförderung in Modul 4. Bitte prüfen Sie anhand des Merkblatts, in welchem Modul Ihr Antrag richtig platziert ist und ob Sie die Fördervoraussetzungen erfüllen.

Schritt 3: Antrag stellen und Zuwendungsbescheid erhalten
Um Fördergelder für Ihr Vorhaben zu erhalten, ist es wichtig, zuerst den Antrag zu stellen und dann den Erhalt des Zuwendungsbescheids abzuwarten, bevor Sie mit der Umsetzung Ihres Vorhabens beginnen. Bitte beachten Sie hierfür die Hinweise im Merkblatt zum förderschädlichen, vorzeitigen Maßnahmenbeginn. Einen Antrag stellen Sie mithilfe unseres Antragsformulars. Sie finden es unter „Informationen zum Thema“ ->  „Formulare“.

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind gem. Nummer 5.1 der Richtlinie:

  • Unternehmen iSd. § 14 BGB
  • Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig)
  • kommunale Eigenbetriebe
  • kommunale Unternehmen
  • kommunale Zweckverbände
  • eingetragene Vereine
  • eingetragene Genossenschaften

Daneben sind Contractoren antragsberechtigt, sofern sie die Voraussetzungen und Verpflichtungen gem. Anhang 2 der Richtlinie erfüllen.

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ist in vier Module untergliedert. Nachfolgend finden Sie einen kurzen Überblick zu den einzelnen Modulen. In den Merkblättern (unter „Informationen zum Thema“) finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Modulen sowie ausführliche Erklärungen zum jeweiligen Antragsverfahren.

Modul 1 – Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

Förderfähig in Modul 1 sind Transformationspläne und Machbarkeitsstudien, inklusive der Planungsleistungen angelehnt an die Leistungsphasen der HOAI 2-4 (LPH2-4). Diese müssen auf die Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten ausgerichtet sein. Transformationspläne sollen dabei den Umbau bestehender Wärmenetzsysteme – hin zu einem treibhausgasneutralen Wärmenetzsystem bis 2045 - aufzeigen. Sie dienen dem Zweck, den zeitlichen, technischen und wirtschaftlichen Umbau bestehender Wärmenetzsysteme darzustellen. Machbarkeitsstudien sollen die Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit des Konzepts eines neu zu errichtenden Wärmenetzsystems mit überwiegend erneuerbarer Wärmeerzeugung untersuchen (mindestens 75 Prozent erneuerbare Energien und Abwärme).

Art und Umfang der Förderung:

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den Kosten für die Erstellung von Transformationsplänen bzw. Machbarkeitsstudien
  • 50 Prozent der förderfähigen Kosten werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt zwölf Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 2 Millionen Euro pro Antrag

Modul 2 – Systemische Förderung für Neubau und Bestandsnetze

Die systemische Förderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 Prozent mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Förderfähig in Modul 2 sind die aufgeführten Maßnahmen, sofern sie sich auf Wärmnetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen. Voraussetzung für die systemische Förderung ist u.a. die Vorlage einer Machbarkeitsstudie (Neubau) bzw. eines Transformationsplanes (Bestandsnetz). Hierbei muss es sich nicht um eine Machbarkeitsstudie bzw. Transformationsplan handeln, die bzw. der im Rahmen des Moduls 1 gefördert wurde. Allerdings muss die vorgelegte Machbarkeitsstudie bzw. der vorgelegte Transformationsplan den Anforderungen zum Mindestinhalt und Aufbau gem. den jeweils gültigen Merkblättern genügen.

Die Förderung in Modul 2 umfasst grundsätzlich alle Maßnahmen von der Installierung der Erzeugungsanlagen über die Wärmeverteilung bis zur Übergabe der Wärme an die versorgten Gebäude, sofern sie einen Beitrag zur Dekarbonisierung und Effizienzsteigerung des Wärmenetzes leisten. Damit sind sowohl die notwendigen Planungen (LPH 5-8), Investitionen in förderfähige Wärmequellen, Investitionen in förderfähige Infrastruktur, Effizienz- und Digitalisierungsmaßnahmen sowie weitere Maßnahmen im unmittelbaren Zusammenhang mit der Netztransformation (Umfeldmaßnahmen) erfasst.

Art und Umfang der Förderung:

  • Investitionszuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen und Infrastruktur
  • 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt 48 Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu 24 Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Antragsteller muss anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung darlegen, dass die beantragte Förderung unter Berücksichtigung sämtlicher Kosten-, Erlös- und Förderkomponenten über die Lebenszeit des zu fördernden Projekts sowie eines plausiblen kontrafaktischen Falls für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Sind die Kriterien für die Realisierung (Neubau und Transformation) innerhalb des Bewilligungszeitraums nicht umsetzbar, kann die systemische Förderung auch im Rahmen von Maßnahmenpaketen – die jeweils in einem Zeitraum von vier Jahren umgesetzt werden - beantragt werden. Somit kann die Realisierung entweder in einem Antrag (entspricht einem Bewilligungszeitraum von maximal 6 Jahren), oder – sofern das Projekt nicht im Bewilligungszeitraum realisiert werden kann – in mehreren Maßnahmenpaketen (d. h. mehrere Anträge pro Projekt) beantragt werden.

Modul 3 - Einzelmaßnahmen

Neben der systemischen Förderung ist bei Bestandswärmenetzen auch die Umsetzung von gewissen Einzelmaßnahmen, sofern sie sich auf Wärmenetzsysteme zur Wärmeversorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten beziehen, förderfähig. Die weiteren Fördervoraussetzungen hängen u.a. davon ab, ob für das Bestandswärmenetz, in dem die Einzelmaßnahme durchgeführt wird, ein Transformationsplan vorliegt oder nicht. Wenn ein Transformationsplan vorliegt, sind zusätzliche Einzelmaßnahmen u.a. erst dann förderfähig, wenn mindestens das erste Maßnahmenpaket bereits umgesetzt wurde. Liegt kein Transformationsplan vor, ist eine Einzelmaßnahme nicht förderfähig. Eine Betriebskostenförderung für die beantragte Einzelmaßnahme ist nur mit Transformationsplan möglich.

Grundsätzlich sind in Bestandswärmenetzen folgende Einzelmaßnahmen förderfähig:

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel
  • Wärmespeicher
  • Rohrleitungen für den Anschluss von EE-Erzeugern und die Integration von Abwärme sowie für die Erweiterung von Wärmenetzen
  • Wärmeübergabestationen

Art und Umfang der Förderung:

  • 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden gefördert
  • Der Bewilligungszeitraum (ab Erlass des Zuwendungsbescheids) beträgt 24 Monate und kann auf Antrag einmalig um bis zu zwölf Monate verlängert werden
  • Die maximale Fördersumme beträgt 100 Millionen Euro pro Antrag. Der Antragsteller muss anhand einer Wirtschaftlichkeitslückenberechnung darlegen, dass die beantragte Förderung für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens erforderlich ist. Die Förderung ist auf die Wirtschaftlichkeitslücke begrenzt.

Modul 4 - Betriebskostenförderung

Für die Erzeugung von erneuerbaren Wärmemengen aus Solarthermie- und PVT-Anlagen sowie aus strombetriebenen Wärmepumpen, die in Wärmenetze einspeisen, sowohl in neuen wie in zu transformierenden Wärmenetzen wird eine Betriebskostenförderung gewährt.

Fördervoraussetzung ist u. a., dass die Solarthermie-/PVT-Anlage bzw. Wärmepumpe durch die BEW gefördert wurde (d. h. durch einen geförderten Modul 2 oder Modul 3 Antrag). 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung das Merkblatt.

Die Antragstellung erfolgt über das Antragsportal.

Wann können Leistungen beauftragt werden?

Für beantragte Leistungen dürfen Lieferungs- und Leistungsverträge erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids beauftragt werden.

Häufige Fragen

In das neue Merkblatt wurden die Antworten auf die bisherigen häufigen Fragen aufgenommen. Deshalb befinden sich aktuell kaum Punkte in diesem Abschnitt. Sollten sich in Zukunft vermehrt Nachfragen zu einzelnen Punkten ergeben, werden die Antworten hier ergänzt.

Fragestellungen zu Modul 4

Warum ist der Förderbetrag in Cent pro kWh mit niedrigerem SCOP höher?

Ein niedrigerer SCOP / eine niedrigerer Jahresarbeitszahl ergibt einen höheren Förderbetrag in Cent pro kWh. Die absolute Fördersumme ergibt sich aber aus (Strommenge multipliziert mit der Jahresarbeitszahl abzüglich der Strommenge) multipliziert mit dem Förderbetrag in Cent pro kWh, weshalb eine steigende Jahresarbeitszahl die absolute Fördersumme erhöht.

Grafik Fördersumme absolut Fördersumme (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Grafik Referat 514

Angenommen wurde ein Bezug von 5.000 kWh aus dem öffentlichen Stromnetz. Bei den Berechnungen ist zu berücksichtigen, dass die eingesetzte Strommenge von der Wärmemenge (Strommenge multipliziert mit der Jahresarbeitszahl) subtrahiert wird, da nur die nutzbar gemachte Umweltwärme gefördert wird. Mit steigendem Anteil der nutzbar gemachten Umweltwärme steigt die absolute Fördersumme.

Informationen zum Thema

Gefördert durch

Disclaimer BMWE und NextGenerationEU

Kontakt

  • Bundesförderung für effiziente WärmenetzeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1026 ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:30 Uhr – 11:00 Uhr
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  • Feedback – Bundesförderung für effiziente WärmenetzeSie haben Anregungen oder Kritik zum Förderprogramm? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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