Wärmenetzsysteme 4.0 (WNS 4.0) vom 06.12.2019 bis 14.09.2022
Hier finden Sie Informationen sowie benötigte Unterlagen für Anträge, die zwischen dem 6. Dezember 2019 und 14. September 2022 gestellt wurden.
Informationen zum Förderprogramm WNS 4.0
Mit der am 15. September 2022 in Kraft getretenen Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) wurde die Förderbekanntmachung zu Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 vom 11. Dezember 2019 (WNS 4.0) aufgehoben. Anträge für WNS 4.0 konnten bis zum 14. September 2022 gestellt werden und gelten grundsätzlich fort.
Im Bereich „Informationen zum Thema“ finden Sie neben der WNS 4.0 Förderrichtlinie (unter Rechtsgrundlage) auch die entsprechenden modulspezifischen Merkblätter. Unter dem Punkt Formulare finden Sie die benötigten WNS 4.0 Vordrucke.
Im Bereich „Zum Förderverfahren“ werden die Wechselmöglichkeiten von WNS 4.0 zur BEW erläutert.
Zum Förderverfahren
Grundsätzliches zu den Wechselmöglichkeiten von WNS 4.0 zur BEW
Für Anträge die nach dem 14. September 2022 gestellt werden, gilt allein die BEW.
Anträge, die bis zum 14. September 2022 nach WNS 4.0 gestellt wurden, gelten grundsätzlich fort.
Bis zum 15. März 2023 konnten bestandskräftig gewordene Zuwendungsbescheide, deren Bewilligungszeiträume nach dem 15. September 2021 begonnen haben, auf Antrag zugunsten des Antragstellers an die Regelungen der BEW angepasst werden.
Wechsel von Modul 1 WNS 4.0 zu Modul 1 BEW
Wenn Sie bereits einen Modul 1 Antrag im Rahmen von WNS 4.0 gestellt haben, konnten Sie bis zum 15. März 2023 mit diesem Antrag zur BEW in Modul 1 wechseln.
Anerkennung einer WNS 4.0 Machbarkeitsstudie für einen BEW Modul 2 Antrag
Machbarkeitsstudien aus WNS 4.0 können grundsätzlich als Machbarkeitsstudien im Sinne der BEW anerkannt werden, sofern die Mindestkriterien an Wärmenetze der BEW erfüllt sind. Folglich muss die Machbarkeitsstudie u. a. ein Zielbild eines treibhausgasneutralen Wärmnetzes skizzieren.
Anerkennung einer WNS 4.0 Machbarkeitsstudie mit den Mindestanforderungen bezüglich der Anteile erneuerbare Energien und Abwärme gemäß WNS 4.0 für einen BEW Modul 2 Antrag
Ein Antrag für Modul 2 in der BEW ist unter folgenden Bedingung auch mit den Mindestanforderungen bezüglich der Anteile erneuerbare Energien und Abwärme gemäß WNS 4.0 förderfähig:
- Die eingereichte Machbarkeitsstudie muss mindestens 6 Monaten vor Inkrafttreten der BEW beschieden sein, d. h. der entsprechende Zuwendungsbescheid aus WNS 4.0 muss vor dem 15. März 2022 datiert sein.
- Der BEW Modul 2 Antrag muss bis zum 15. September 2023 gestellt werden.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt, wird die entsprechende Machbarkeitsstudie im Rahmen der BEW Modul 2 Antragstellung anerkannt. In dieser Fallkonstellation gelten für den BEW Modul 2 Antrag, die Mindestanforderungen bezüglich der Anteile erneuerbare Energien und Abwärme gemäß WNS 4.0, wenn zusätzlich zur Machbarkeitsstudie das Zielbild eines treibhausgasneutralen Wärmnetzes skizziert wird.
Wechsel von Modul 2 WNS 4.0 zu Modul 2 BEW
Wenn Sie bereits einen Modul 2 Antrag im Rahmen von WNS 4.0 gestellt haben, konnten Sie bis zum 15. März 2023 mit diesem Antrag zur BEW in Modul 2 wechseln.
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