Antragsverfahren ab 01.01.2020

Reichen Sie hier Ihre Unterlagen zum Verwendungsnachweis ein.

Sobald Sie einen Zuwendungsbescheid erhalten und die Maßnahme abgeschlossen haben, können Sie das Online-Verwendungsnachweisformular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen hochladen. Bitte halten Sie die unter »Nachweise für Anträge ab 01.01.2020« genannten Dokumente für den Verwendungsnachweis bereit.

Nutzen Sie bitte für den vorgangsbezogenen Schriftwechsel nach der Antragstellung den Upload-Bereich. Dort ist für Anträge, die nach dem 1. Januar 2020 gestellt wurden, der Themenbereich Erneuerbare Energien im Wärmebereich (ab 01.01.2020) auszuwählen.

Die Antragstellung kann auch von Bekannten, vom Fachunternehmer oder anderen Bevollmächtigten durchgeführt werden. Dazu muss mit dem Antrag eine ausgefüllte Vollmacht hochgeladen werden.

Eine detaillierte Checkliste zur Antragstellung finden Sie hier.

Nachweise für Anträge ab 01.01.2020

Spätestens sechs Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Verwendungsnachweis online zu aktivieren.

Bitte halten Sie folgende Dokumente bereit:

  • Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben

Diese wurde Ihnen zusammen mit dem Zuwendungsbescheid zugeschickt.

  • Rechnungsunterlagen des Wärmeerzeugers

Wenn das Gebäude mit einem Bauträger neu errichtet wurde reichen Sie bitte mit den Rechnungsunterlagen die Bestätigung des Bauträgers ein. Den Vordruck für die Bestätigung des Bauträgers finden Sie hier.

  • Fachunternehmererklärung

Bitte reichen Sie für jeden neu errichteten Wärmeerzeuger eine Fachunternehmererklärung ein. Bitte verwenden Sie ausschließlich die Version der Fachunternehmererklärung für MAP 2020, die Sie weiter unten auf dieser Seite in der Formular-Übersicht unter Verwendungsnachweis finden. Sollten Sie eine Fachunternehmererklärung aus vorhergehenden oder anderen Förderprogrammen verwenden, muss diese im Rahmen einer Sachverhaltsaufklärung ausgetauscht werden.

Bei der Errichtung von Sole/Wasser-Wärmepumpen mit Erdsondenbohrung sind zusätzlich einzureichen:

  • Bohrzertifikat
  • Verschuldensunabhängige Versicherung

Die im (Online-)Verwendungsnachweis angegebenen förderfähigen Investitionskosten müssen in unmittelbarem Zusammenhang mit der beantragten förderfähigen Maßnahme (Heizungsanlage) stehen und bereits umgesetzt sein. Dieser Sachverhalt ist vom beauftragten Energieeffizienzberater oder vom jeweiligen Fachunternehmen zu bestätigen. Sofern mehrere Fachunternehmen eingebunden sind, muss jeweils eine Bestätigung pro Fachunternehmer ausgefüllt werden. Die Bestätigung ist nur auf Verlangen vorzulegen. Eine Musterbestätigung finden Sie hier.

Das BAFA behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen nachzufordern.

Eine detaillierte Checkliste zum Verwendungsnachweis finden Sie hier.

Formular-Übersicht

Kontakt

  • Heizen mit Erneuerbaren EnergienBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAS 1 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1625 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontags - Freitags: 08:00 - 18:00
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  • Feedback – Heizen mit Erneuerbaren Energien
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