APG-Portal
Das APG-Portal beruht auf dem Konzept der Benutzer-Selbstverwaltung und ist Teil des ELAN-K2 Systems. Es ermöglicht, die Voranfrage sowie die Anträge auf Anpassungsgeld und Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen nahezu papierlos zu stellen. Über das System, können Rückfragen und der Austausch mit dem BAFA schnell und medienbruchfrei erfolgen.
Arten der Registrierung
Um das APG-Portal des BAFA nutzen zu können, müssen
sich die antragstellenden Personen zunächst registrieren. Der Zugang muss durch das BAFA freigegeben werden. Bevor mit der Registrierung begonnen wird, muss eindeutig feststehen, wer die Voranfrage oder den Antrag stellt. Dies beeinflusst den weiteren Ablauf des Prozesses. Die getroffene Auswahl ist verbindlich.
1. Eigenständige Registrierung und Voranfragen- und Antragstellung durch die antragstellende Person
Die antragstellende Person hat die Möglichkeit, eigene Benutzerdaten zu verwalten und zu bearbeiten. Nach der Registrierung im APG-Portal kann die antragstellende Person eine Voranfrage und/oder einen Antrag zur Gewährung von Anpassungsgeld und Zuschüssen zu den Krankenversicherungsbeiträgen gemäß der Anpassungsgeld-Richtlinien stellen.
Es besteht die Möglichkeit, eine andere Privatperson als Vertretung zu benennen. Die benannte Vertretung muss sich als „Privatvertreter“ registrieren. Für die Vertretung ist eine Vollmacht für die Privatvertretung hochzuladen. Im Fall einer gesetzlichen Betreuung kann sich ein gesetzlicher Betreuer für die antragstellende Person registrieren. Anstelle der Privatvollmacht ist dann die Bestellung als Betreuer bzw. der Betreuerausweis hochzuladen.
Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den jeweiligen Portalfunktionen im Bereich der antragstellenden Personen finden Sie hier.
2. Antragstellung in Vertretung, die Unternehmen/Arbeitgeber werden mit dem Vorgang beauftragt
Nach erfolgter Registrierung kann die antragstellende Person die Voranfragen- und Antragstellung an den Arbeitgeber übertragen. Dafür sind im Portal die Unternehmensvertretung auszuwählen und eine unterzeichneten Unternehmensvollmacht hochzuladen.
Hinweis: Die Unternehmensvertretung kann alle Dokumente und Angaben sehen, die die antragstellende Person betreffen. Dies können hochsensible Sozialversicherungsdaten sein sowie alle Bescheide, die sich an die antragstellende Person richten. Dies sollte die vollmachtgebendene Person bei der Vertreterauswahl berücksichtigen.
3. Antragstellung direkt durch die Unternehmen / Arbeitgeber
Dem vom KVBG betroffenen Unternehmen kann vom BAFA ein Unternehmensaccount im APG-Portal eingerichtet werden, sobald eine Bestätigung nach Punkt 3.4 der Anpassungsgeld-Richtlinien, welche durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ausgestellt wird, vorliegt.
Unternehmen, die für Ihre Beschäftigten die Voranfrage stellen wollen, registrieren sich bitte als „Vertretung“. Aus dem Unternehmen ist hierfür eine Person als Administrator auszuwählen, der die Registrierung vornimmt. Der Administrator kann nach erfolgter Registrierung und Freigabe durch das BAFA weitere Vertreter für das Unternehmen anlegen. Diese erhalten nach Freigabe Zugang zum Konto des Unternehmens und können dann ebenfalls Voranfragen und Anträge stellen. Bei Voranfragen- und Antragsstellung als Unternehmensvertretung ist das Hochladen von vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Vollmachten für die Unternehmensvertretung notwendig.
Eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zu den jeweiligen Portalfunktionen im Bereich der Arbeitgeber finden Sie hier.
Nach oben