Kontakt

Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner zu sämtlichen Aufgaben des BAFA. Klicken Sie hierzu auf einen Buchstaben und wählen anschließend die passende Aufgabe aus. Sie erhalten dann eine Kurzbeschreibung der Aufgabe sowie die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten angezeigt.

Handwerksförderung

Das BAFA fördert unterschiedliche Maßnahmen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Leistung im Handwerk. Hierzu zählen Sonderschauen, Leistungs- und Berufswettbewerbe sowie die Verleihung von Innovationspreisen. Zudem beteiligt sich der Bund durch das BAFA im Rahmen der Handwerksförderung neben den Bundesländern und dem ZDH an der Unterhaltung des Deutschen Handwerksinstitutes e. V. (DHI).

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  • HandwerksförderungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 425 – Handwerksförderung, Institutionelle Förderung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn

Heizen mit Erneuerbaren Energien

Der Wärmemarkt spielt für die Energiewende eine entscheidende Rolle, da auf Heizung und Warmwasser 40 % des Energieverbrauchs entfallen. Die Bundesregierung will deshalb den Anteil der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt weiter ausbauen. Profitieren Sie als Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen von attraktiven Fördersätzen im Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“, wenn Sie in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme nutzen.

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  • Heizen mit Erneuerbaren EnergienBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAS 1 Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1625 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontags - Freitags: 08:00 - 18:00
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Heizungslabel

Seit Januar 2016 sind Heizungsinstallateure, Schornsteinfeger sowie bestimmte Energieberater zur Ausstellung von Labeln für Heizungsaltanlagen berechtigt.

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  • HeizungslabelBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2898ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
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Herstellerabschläge

Mit dem „Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften“ (GKV-Änderungsgesetz) sind in § 130a Absatz 1a und 3a SGB V im Jahr 2010 erhöhte Herstellerabschläge für verschreibungspflichtige, patentgeschützte Arzneimittel, die nicht dem Festbetragssystem unterliegen, eingeführt worden. Gleichzeitig wurde seinerzeit für alle Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Preismoratorium mit Preisstand vom 1. August 2009 festgelegt (§ 130a Absatz 3a SGB V).

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  • HerstellerabschlägeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 411 – INVEST Wagniskapital Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2060 Telefon: 06196 908-2689ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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