Kontakt

Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner zu sämtlichen Aufgaben des BAFA. Klicken Sie hierzu auf einen Buchstaben und wählen anschließend die passende Aufgabe aus. Sie erhalten dann eine Kurzbeschreibung der Aufgabe sowie die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten angezeigt.

Kälte- und Klimaanlagen

Um die Potentiale zur Minderung der Treibhausgasemissionen in der Kälte- und Klimatechnik in Deutschland zu heben, fördert das Bundesumweltministerium die Errichtung neuer oder die Sanierung bestehender Kälte- oder Klimaanlagen mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Durch die Verwendung hocheffizienter Komponenten und Systeme verbrauchen geförderte Anlagen erheblich weniger Energie und verursachen dadurch deutlich geringere CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung. Zugleich werden in vielen Fällen natürliche  Kältemittel oder Kältemittel mit geringer Treibhauswirkung eingesetzt, wodurch auch die direkten Emissionen reduziert werden.

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  • Kälte- und KlimaanlagenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 525 – Kälte- und Klimatechnik Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1249 Fax: 06196 908-112249ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
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Korruptionsprävention

Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde, die als moderner Dienstleister verschiedenste Kontroll- und Förderaufgaben wahrnimmt. Diese Aufgaben objektiv und sachorientiert aber auch gleichzeitig flexibel und zügig zu erledigen, haben wir uns zum Ziel gesetzt. Die Zielerreichung von Objektivität und Sachorientiertheit setzt mittelbar auch ständige Anstrengungen im Bereich der Korruptionsprävention voraus.

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  • KorruptionspräventionBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleLeitungsstab – Korruptionsprävention Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornHerr Christoph Jansen Telefon: 06196 908-2173ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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Kraft-Wärme-Kopplung

KWK-Anlagen erzeugen Strom und Wärme in einem Prozess. Hierdurch kann der eingesetzte Brennstoff sehr viel effizienter genutzt werden als bei der Erzeugung in getrennten Anlagen. Die KWK ist somit eine CO2-arme Kraftwerkstechnologie. Die Förderung der KWK-Technologie ist umlagefinanziert und leistet einen Beitrag, den Anteil der Stromerzeugung aus KWK zu erhöhen.

KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich

Nach der KWK-Kosten-Nutzen-Vergleich-Verordnung besteht für den Betreiber beim Neubau oder bei einer erheblichen Modernisierung von Strom- und Wärmeerzeugungsanlagen von mehr als 20 Megawatt (MW) Feuerungswärmeleistung  sowie beim Neubau von Fernwärme- und Fernkältenetzen die Verpflichtung, eine Kosten-Nutzen-Analyse zur KWK-Nutzung zu erstellen. Das BAFA erstellt in dem Zusammenhang ein Testat zur Wirtschaftlichkeitsanalyse einschließlich des Kosten-Nutzen-Vergleichs.

Förderung von KWK-Anlagen

Das BAFA setzt zwei Verfahren zur Förderung von KWK-Anlagen um:

Seit dem Jahr 2002 erhalten die Betreiber von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) einen zeitlich befristeten Zuschlag für den erzeugten KWK-Strom. Die Förderung wird durch den Stromnetzbetreiber auf Grundlage des Zulassungsbescheids des BAFA ausgezahlt.

Nach den Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 20 Kilowatt elektrisch (kWel), sogenannten Mini-KWK-Anlagen, zahlt das BAFA einen einmaligen Investitionszuschuss an den Anlagenbetreiber aus. Die Förderung setzt neben dem KWKG zusätzliche Impulse für den Einsatz kleiner KWK-Anlagen.

Wärme- und Kältenetze

Mit der Förderung von Wärme- und Kältenetzen sollen neue Wärmesenken gezielt erschlossen und ein Beitrag zur Erhöhung der KWK-Stromerzeugung in Deutschland geleistet werden.

Wärme- und Kältespeicher

KWK-Anlagen, die über einen Wärme- oder Kältespeicher verfügen, können flexibler betrieben werden und somit die volatile Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien ausgleichen. Dies wird auf dem Hintergrund einer zunehmenden Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien immer wichtiger. Die Förderung soll daher Investitionen in Speichertechnologien anreizen.

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  • Kosten-Nutzen-VergleichBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2022ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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  • Mini-KWKBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 525 – Kälte- und Klimatechnik Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1798ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
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  • KWK-AnlagenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornZulassung von KWK-Anlagen bis 2 MW Telefon: 06196 908-1003Zulassung von KWK-Anlagen mit mehr als 2 MW Telefon: 06196 908-2022 Telefon: 06196 908-2670ErreichbarkeitMontag: 08:30 – 12:00 Uhr
    Dienstag: 08:30 – 16:00 Uhr
    Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr
    Donnerstag: 08:30 – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
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  • Wärme- und KältenetzeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2007 Telefon: 06196 908-2451 Telefon: 06196 908-2383 Telefon: 06196 908-2100ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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  • Wärme- und KältespeicherBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 526 – Kraft-Wärme-Kopplung – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2007 Telefon: 06196 908-2383 Telefon: 06196 908-2451ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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Kriegswaffenkontrolle

Im Kontext zur Ausfuhrkontrolle steht die Kriegswaffenkontrolle. Zuständige Genehmigungsbehörde ist im Regelfall das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Das BAFA überwacht sämtliche Bestände von Kriegswaffen anhand von Meldungen und Betriebsprüfungen vor Ort.

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  • KriegswaffenkontrolleBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 222 – Kriegswaffenkontrolle Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1015ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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