Kontakt

Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner zu sämtlichen Aufgaben des BAFA. Klicken Sie hierzu auf einen Buchstaben und wählen anschließend die passende Aufgabe aus. Sie erhalten dann eine Kurzbeschreibung der Aufgabe sowie die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten angezeigt.

E-Lastenfahrräder

Das BAFA fördert im Auftrag des Bundesumweltministeriums die Anschaffung von Lastenfahrrädern (Lastenpedelecs) und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich.

 

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  • E-LastenfahrräderBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 525 – Kälte- und Klimatechnik Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1016 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
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Einfuhr

Im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union bestanden auch im Jahr 2015 Einfuhrbeschränkungen aufgrund bilateraler Abkommen sowie aufgrund autonomer Maßnahmen der EU.

Ziel dieser Lieferbeschränkungen und Maßnahmen ist der Schutz einzelner europäischer Wirtschaftszweige vor überhöhten Importen aus Drittländern und die Durchführung international verbindlicher völkerrechtlicher Verträge.

Einsparzähler (Pilotprogramm)

Um den Trend zur Digitalisierung auch für Energieeffizienz nutzbar zu machen, werden im Rahmen dieses Programms Unternehmen und Unternehmenskonsortien gefördert, die bei Endkunden innovative Pilotprojekte zur Einsparung von leitungsgebundenen Energien wie Strom, Gas, Wärme und Kälte auf Basis verschiedener Technologien und bei unterschiedlichen Anwendergruppen erproben, demonstrieren und in den Markt einführen wollen.

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  • Bundesförderung für das Pilotprogramm EinsparzählerBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornBei allgemeinen Fragen zu unserem Förderprogramm kontaktieren Sie uns bitte über das unten aufgeführte Kontaktformular. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück.
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Elektromobilität (Umweltbonus)

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe eines Umweltbonus den Absatz neuer Elektrofahrzeuge zu fördern. Dadurch wird ein nennenswerter Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft bei gleichzeitiger Stärkung der Nachfrage nach umweltschonenden Elektrofahrzeugen um mindestens 300.000 Fahrzeuge geleistet. Durch die Förderung wird die schnelle Verbreitung elektrisch betriebener Fahrzeuge im Markt unterstützt.

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  • ElektromobilitätBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 421 – Umweltbonus-Elektromobilität, Grundsatz und Förderbereich 1 – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1009ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr Derzeit verzeichnen wir ein sehr hohes Anrufaufkommen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
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Energieaudit

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt wird. Das BAFA ist hierbei mit der stichprobenhaften Überprüfung der Energieaudits sowie der Bereitstellung einer öffentlichen Liste von Personen, die über die erforderliche Qualifikation verfügen, um ein Energieaudit im Sinne von § 8 des EDL-G durchzuführen, beauftragt.

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  • EnergieauditBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 514 – Energieaudit, Wärmenetze, Einsparzähler Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1245ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen

Ziel des Förderprogramms ist es, kommunalen Gebietskörperschaften, deren Eigenbetrieben, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund sowie gemeinnützigen Organisationsformen geförderte Energieberatung zugänglich zu machen und wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzuzeigen. Gefördert wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung. Zudem wird die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert. Der durchführende Berater stellt den Antrag und erhält die Zuwendung.

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  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäuden von Kommunen und gemeinnützigen OrganisationenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1880 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Freitag: 08:00 Uhr – 18:00 Uhr
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Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Das Förderprogramm ersetzt die bisherigen Richtlinien „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ und „Energieberatung im Mittelstand“. Gefördert werden Energieberatungen zur Erstellung von energetischen Neubau- und Sanierungskonzepten, Energieaudits sowie Contracting-Orientierungsberatungen für Nichtwohngebäuden von Kommunen, gewerblich tätigen Unternehmen, freiberuflich Tätigen und gemeinnützigen Organisationen.

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  • Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und SystemeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1880ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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Energieberatung für Wohngebäude

Die Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort soll Eigentümern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Zur Durchführung einer Energieberatung für Wohngebäude können deshalb Förderungen gewährt werden. Da BAFA setzt das entsprechende Förderverfahren um.

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  • Bundesförderung für Energieberatung für WohngebäudeBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1880ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 09:00 Uhr bis 11:00 Uhr
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Energieberatung im Mittelstand

Die Energieberatung ist ein wichtiges Instrument, um in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch qualifizierte und unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen, Energiesparpotenziale im eigenen Unternehmen zu erkennen und Energieeinsparungen zu realisieren. Ziel dieses BAFA-Förderprogramms ist es daher, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU weiter voran zu bringen und damit vorhandene Energieeinsparpotenziale zu heben. Darüber hinaus soll auch die Umsetzung der aufgedeckten Einsparpotenziale bis hin zur Inbetriebnahme von Maßnahmen durch Energieberater begleitet werden, um die Umsetzungsquote weiter zu erhöhen.

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  • Bundesförderung für Energieberatung im MittelstandBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 515 – Energieberatung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1880 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:00 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:00 Uhr – 15:00 Uhr
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  • Beschwerde – Energieberatung
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Energieeffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss

Mit der Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft fördert das BAFA Unternehmen, die in hocheffizienzte Technologien sowie erneuerbare Energien investieren und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.

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  • Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 513 – Energieeffizienz in der Wirtschaft Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-1883ErreichbarkeitMontag & Mittwoch: 13:00 Uhr – 15:00 Uhr
    Dienstag, Donnerstag & Freitag: 9:00 Uhr – 11:00 Uhr
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Evaluationen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verfügt seit 2008 über eine eigene, programmunabhängige Evaluationseinheit. Ihr Aufgabenbereich umfasst sowohl die Durchführung eigener Evaluationen, als auch die Begleitung von Evaluationen, die von Dritten für BAFA und BMWK durchgeführt werden. Zusätzlich unterstützt sie die BAFA- und BMWK-Fachreferate auch bei vielen weiteren Themen, bei denen Evaluationserfahrung oder sozialwissenschaftlicher Sachverstand notwendig ist.

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  • EvaluationenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat Z14 – Organisation, Evaluationen Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn Telefon: 06196 908-2209ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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Exportinitiative Energie

Mit der Exportinitiative Energie (zuvor Exportinitiative Erneuerbare Energien und Exportinitiative Energieeffizienz) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere deutsche Unternehmen der Energiebranche bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Das BAFA unterstützt das BMWi bei der administrativen Umsetzung der Exportinitiative Energie.

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  • Exportinitiative EnergieBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 414 – Auslandsmarkterschließung, Messen Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornFür die administrative Umsetzung Telefon: 06196 908-2313 Fax: 06196 908-1500ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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  • Für politische Grundsatzfragen zur ExportinitiativeBundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzReferat VB4 – Exportinitiative Energie Scharnhorststraße 34 – 37 10115 Berlin Telefon: 030 18615-7319 Fax: 030 18615-7044 Homepage: http://www.bmwk.de/
  • Für politische Grundsatzfragen zur MessebeteiligungBundesministerium für Wirtschaft und KlimaschutzReferat V D 4 – Messepolitik, EXPO-Beteiligungen Villemombler Straße 76 53123 Bonn Telefon: 0228 615-3581 Fax: 0228 615-4380 E-Mail: buero-vd4@bmwk.bund.de Homepage: http://www.bmwk.de/
  • Für die inhaltliche UmsetzungGeschäftsstelle der Exportinitiative Energie Wallstraße  15 10117 Berlin Telefon: 030 540 8793 46 E-Mail: office@german-energy-solutions.de Homepage: http://www.german-energy-solutions.de/

Exportkontrolle

Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um. Schwerpunkt der Aufgaben des BAFA im Rahmen der Ausfuhrkontrolle ist es, zu prüfen, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig und genehmigungsfähig ist.

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  • AusfuhrkontrolleBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAbteilung 2 – Ausfuhr (Verfahren), Genehmigungen, Internationale Regime (Verfahren), Outreach-Projekte Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornHotline Russland-Embargo Telefon: 06196 908-1237Hotline Antragsachstand Telefon: 06196 908-1868ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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  • ELAN-K2 Hotline zur AusfuhrkontrolleBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 216 – Auflagenkontrolle, Antragsein- und -ausgang Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornHotline ELAN-K2 Telefon: 06196 908-1613 Fax: 06196 908-1793ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
  • Güterlisten/EinstufungBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleAbteilung 3 – Ausfuhr (Technik), Technische Stellungnahmen, Internationale Regime (Technik) Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn
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  • SchnittstellenBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 122 – Informationstechnik, Softwareentwicklung Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornELAN-K2 Schnittstellen Telefon: 06196 908-2686 Telefon: 06196 908-2594Meldungsschnittstelle Telefon: 06196 908-2940 Telefon: 06196 908-2251ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr – 15:00 Uhr
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