Glossar

An dieser Stelle werden wir nach und nach wichtige Fachbegriffe erklären.

EORI-Nummer

Die EORI-Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten ersetzt als in der gesamten Europäischen Union gültige Beteiligtenidentifikation die deutsche Zollnummer. Sie ist seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 312/2009 zur Änderung der Zollkodex Durchführungsverordnung am 1. Juli 2009 Voraussetzung für die Zollabwicklung in der Europäischen Union.

Die EORI-Nummer wird für alle im Bereich Ausfuhrkontrolle verwendeten Formulare und für die Registrierung zu dem vom BAFA angebotenen elektronischen Antragssystem ELAN-K2 benötigt.

Auch Privatpersonen, die genehmigungspflichte Güter ausführen wollen, müssen im Besitz einer gültigen EORI-Nummer sein.

Bitte beachten Sie hierbei Folgendes:

Die EORI-Nummer wird nicht vom BAFA vergeben, sondern muss förmlich beim Informations- und Wissensmanagement Zoll beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Zolls unter den folgenden Links:

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