Wirtschaftsnetzwerk Afrika: Beratungsgutscheine Afrika

Mit „Beratungsgutscheinen Afrika“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) externe Beratungsleistungen insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks, um diesen eine bedarfsorientierte Beratung zu ihren wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika zu ermöglichen.

Beratungsgutscheine Afrika Beratungsgutscheine Afrika (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: © AdobeStock/fizkes

Ziel des Programms ist es, durch diese bedarfsorientierten Beratungsleistungen den Markteintritt von Unternehmen in Afrika zu erleichtern, die Wettbewerbsfähigkeit der zu beratenden Unternehmen zu erhöhen und damit einen wirkungsvollen Beitrag zum Erhalt und ggf. zur Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl in Europa als auch in afrikanischen Zielmärkten zu leisten. Die Förderung soll insbesondere Unternehmen helfen, mögliche wirtschaftliche Risiken, die mit dem Markteintritt in Afrika verbunden sind, richtig zu bewerten.

Beratungsgutscheine Afrika Beratungsgutscheine Afrika (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: ©BAFA

Zum Förderverfahren

Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind externe Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Umsetzung von wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Zielmärkten durch gelistete Beratungsunternehmen/-organisationen. Die geförderte Beratung kann sich auf Fragen zu bestimmten Branchen oder Wirtschaftszweigen, afrikanischen Zielmärkten, rechtlichen Rahmenbedingungen in Bezug auf Außenhandel und/oder Auslandsinvestitionen und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zum jeweiligen Vorhaben beziehen.

Förderfähig sind:

  • Beratungen zu länder- oder branchenspezifischen Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben des zu beratenden Unternehmens in Afrika, für die das/die Beratungs­unternehmen/-organisation gelistet ist,
  • Beratungen zu rechtlichen Fragen in Bezug auf das wirtschaftliche Vorhaben und/oder Investitionsvorhaben des zu beratenden Unternehmens, für die das/die Beratungsunternehmen/-organisation gelistet ist,
  • Prüfung auf Marktfähigkeit eines organisatorischen, finanziellen und gegebenenfalls produktbezogenen Umsetzungs­konzepts unter Einbeziehung der notwendigen betriebswirtschaftlichen Aspekte (Business Case),
  • Beratung zur Finanzierung der Durchführung des Vorhabens

Nicht gefördert werden:

  • bereits vor der Entscheidung über die Zuwendung durchgeführte Beratungsleistungen,
  • alle bereits durch andere Beihilfen der EU, des Bundes oder eines Landes geförderte oder zugesagte Beratungsleistungen zum Markteintritt in Afrika,
  • alle Leistungen, die gegenüber Partner- oder verbundenen Unternehmen erbracht werden oder bei denen ein entsprechendes wirtschaftliches Eigeninteresse des/der Beratungsunternehmens/‑organis­ation an der Erzielung von Erträgen des beratenen Unternehmens besteht, z. B. eine Gewinnbeteiligung,
  • Unternehmen, die sich gemäß Artikel 2 Absatz 18 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung in Schwierigkeiten befinden.

Die Beratung ist ferner nicht förderfähig, wenn

  • das zu beratende Unternehmen einer Rück­forderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist,
  • das zu beratende Unternehmen den Beratungsvertrag mit dem/der Beratungsunternehmen/-orga­nisation vor der Entscheidung über die Zuwendung (Beratungsgutschein) geschlossen hat, mit der Beratung begonnen wurde oder Vereinbarungen zur künftigen Beratung rechtsverbindlich abgeschlossen worden sind,
  • das/die Beratungsunternehmen/-organisation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem zu beratenden Unternehmen nicht mehr gelistet ist.

Begünstigte

Die Förderung von Beratungsleistungen richtet sich an rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit substanziellem Interesse am Markteintritt in Afrika mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland. Eine Förderung beantragen können ferner mittelständische Unternehmen mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung weniger als 500 Personen beschäftigen und einen Jahresumsatz von bis zu 100 Mio. EUR erwirtschaften.

Förderbetrag

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Beratung. Bitte beachten Sie, dass der Zuschuss unter die „De-minimis-Beihilfen“ Regelung fällt.

De-minimis-Beihilfen
Unter „De-minimis-Beihilfen“ versteht man alle Beihilfen (EU, Bund, Land, Gemeinde), die ausdrücklich als „De-minimis-Beihilfen“-Beihilfen gewährt wurden. Eine umfangreiche Erläuterung zum Thema „De-minimis-Beihilfen“-Beihilfen finden Sie in unserem Glossar.

Für einen Beratertag sind je nach Beratungsanliegen Ausgaben bis zu maximal insgesamt 1.296 Euro netto förderfähig. Es werden pro Beratung maximal 15 Beratertage gefördert. Die zuwendungsfähigen Tageshöchstsätze der jeweiligen Beratungsthemen sind wie folgt:

  • Bis zu 864 Euro netto: Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte vor Ort, Zoll-/ Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport,
  • Bis zu 1.080 Euro netto: Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau Vertriebsstruktur,
  • Bis zu 1.296 Euro netto: Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, Rechtliche Rahmenbedingungen.

Ein Beratertag umfasst mindestens acht Stunden. Vor- und Nachbereitung der Beratungen, Reiseaufwand und sonstige Nebenkosten einschließlich der Kosten finanzieller Transaktionen sind mit dem jeweiligen Tagessatz abgegolten.

In einem Kalenderjahr können höchstens drei Beratungsgutscheine à maximal 16.524 Euro in Anspruch genommen werden. Die jährliche Maximalsumme, die ausbezahlt werden kann beträgt somit 49.572 Euro. Dies entspricht einer Förderquote von 85 % bei Inanspruchnahme von drei mal 15 Beratertagen à maximal 1.296 Euro netto.

Je Beratergutschein können nur Tätigkeiten der gleichen Kategorie (Tageshöchstsätze) beantragt werden. Es können z. B. eine Beratung zu Zoll-/Einfuhrbestimmungen und zu Logistik und Transport kombiniert werden, aber nicht Zoll-/Einfuhrbestimmungen mit Aufbau Vertriebsstruktur oder Finanzierung.

Die erbrachte Leistung ist mit dem im Land der Leistungserbringung geltenden vollen Umsatzsteuerbetrag zu versteuern. Die nicht durch Beratungsgutschein abgedeckten Ausgaben sind von dem zu beratenden Unternehmen (Zuwendungsempfänger) als Eigenbeteiligung aufzubringen.

Antrag auf Beratungsgutscheine

Interessierten Unternehmen empfehlen wir, sich als Erstes auf der Internetseite der Geschäftsstelle „Wirtschaftsnetzwerk Afrika“ über den Zielmarkt und förderfähige Vorhaben zu informieren. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle stehen auch telefonisch zur unverbindlichen Beratung hinsichtlich der grundsätzlichen Machbarkeit und Förderfähigkeit des Beratungsvorhabens zur Verfügung. Mit den Informationen von Homepage und gegebenenfalls aus dem Gespräch mit der Geschäftsstelle suchen Sie sich bitte ein gelistetes Beratungsunternehmen/Beratungsorganisation und nehmen Kontakt mit dem/der Beratungsunternehmen/-organisation auf.

Wichtig!

Bitte beachten Sie, dass ein Beratungsvertrag erst nach Bewilligung des Beratungsgutscheins abgeschlossen werden darf!

Nachdem Sie sich aus der Liste ein gelistetes Beratungsunternehmen/Beratungsorganisation ausgesucht haben, reichen Sie bitte elektronisch einen Antrag zur Förderung Beratungsleistungen ein.

Gemäß Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie können Unternehmen einen weiteren Beratungsgutschein Afrika beantragen, sofern zusätzlicher Beratungsbedarf besteht. Innerhalb eines Jahres können insgesamt drei Beratungsgutscheine für jeweils bis zu 15 Beratungstagen beantragt werden. Eine parallele Beantragung der Beratungsgutscheine (bis zur Höchstgrenze) ist möglich, sofern Ihr Unternehmen Beratungsleistung zu einem anderen Vorhaben benötigt, oder ein zusätzlicher Beratungsbedarf zum selben Vorhaben besteht und dieser durch die noch laufenden Beratungsleistungen nicht abgedeckt wird. Bei der Antragstellung sind die Gründe für den weiteren Antrag darzulegen.

Bei Antragstellung reichen Sie bitte folgende Unterlagen als Upload ein:

  • De-minimis-Erklärung und KMU-Erklärung (erfolgt elektronisch mit Antragstellung)
  • Handelsregisterauszug
  • Beschreibung des Vorhabens mit folgenden Angabe:
    • Darstellung des Geschäftsvorhabens und der wirtschaftlichen Projektziele,
    • bereits bestehende Aktivitäten in Afrika,
    • Gründe für Inanspruchnahme von Beratungsleistung,
    • Zeitplan für die Umsetzung des Vorhabens

Das BAFA prüft den Antrag hinsichtlich der Förderfähigkeit des antragstellenden Unternehmens sowie des Fördervorhabens. Dem antragstellenden Unternehmen wird nach einem positiven Prüfungsergebnis ein Zuwendungsbescheid zugesandt.

Erst nach der Bewilligung der Beratungsgutscheine darf das antragstellende Unternehmen (dürfen Sie) den Beratungsvertrag mit dem ausgewählten Beratungsunternehmen/der ausgewählten Beratungsorganisation abschließen. Der Beratungsvertrag/die Beratungsverträge ist/sind auf Basis der vorgeschriebenen Vertragsmuster in der jeweils gültigen Fassung abzuschließen.

Die Beratung muss innerhalb von sechs Monaten nach ihrer Bewilligung abgeschlossen werden.

Das zu beratende Unternehmen muss über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen und die durchgeführten Zahlungen hierüber nachweisen. Barzahlungen oder Verrechnungen sind nicht förderfähig. Die Rechnungen müssen vor Einreichung des Verwendungsnachweises vollständig bezahlt sein.

Verwendungsnachweis

Nach Abschluss der Beratung erfolgt die Übersendung des Verwendungsnachweises elektronisch über das Verwendungsnachweisformular. Das Verwendungsnachweisformular ist vollständig auszufüllen. Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von zwölf Wochen nach Abschluss der Leistung dem BAFA einzureichen.

Folgende Unterlagen sind dem Verwendungsnachweis beizufügen:

  • Vorlage des Bankbelegs über die vollständige Zahlung durch das im Zuwendungsbescheid genannte Unternehmen an das Beratungsunternehmen
  • Sachbericht der eine Gegenüberstellung der geplanten und durchgeführten Beratungsleistungen enthält, um einen Vergleich zu den geplanten und durchgeführten Beratungsleistungen zu ermöglichen (Soll/Ist-Vergleich) Der Sachbericht entspricht dem von dem Beratungsunternehmen/der Beratungsorganisation erstellten Beratungsbericht.
  • Beratungsvertrag mit Anlagen
  • eine Kopie der Rechnung des Beratungsunternehmens / Beratungsorganisation

Außerdem sind die beratenen Unternehmen gemäß Nr. 7.10 der Richtlinie verpflichtet, an einer Erfolgskontrolle mitzuwirken. Hierzu müssen die beratenen Unternehmen direkt nach der erfolgten Beratung einen Feedbackbogen online ausfüllen. Den Link zu dem Onlineportal erhalten Sie wenige Wochen nach dem Zuwendungsbescheid per E-Mail von der Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrika.  Die Übermittlung des Online-Feedbackbogens ist bei Einreichung des Verwendungsnachweises zu bestätigen. Eine abschließende Bearbeitung des Verwendungsnachweises ohne Rücksendung des Feedbackbogens ist nicht möglich.

Eine weitere Online-Befragung durch die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerk Afrika erfolgt ca. 6-8 Monate nach Abschluss der durchgeführten Beratung.

Der Verwendungsnachweis wird nach Eingang schnellstmöglich geprüft und bearbeitet. Der Förderbetrag wird anschließend - über die Bundeskasse – auf das Bankkonto des antragstellenden Unternehmens überwiesen.

Beratungsunternehmen / Beratungsorganisationen

Antragsberechtigt sind Beratungsunternehmen/-organisationen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind.

Beratungsunternehmen /-organisationen müssen sich zunächst beim BAFA registrieren. Firmen mit Sitz/Niederlassung in Deutschland werden über einen Verwaltungsakt vom BAFA gelistet. Firmen mit Sitz/Niederlassung außerhalb Deutschlands schließen einen Vertrag mit BAFA über die Übernahme von Beratungsleistungen und werden nach Abschluss des Vertrages in die Liste aufgenommen.

Beratungsunternehmen, die innerhalb von zwei Jahren nach Listung keine weiteren Beratungen durchgeführt haben, werden von der Liste gestrichen. Die Listung muss dann erneut beantragt werden.

Die Beratungen müssen wettbewerbs- und vertriebsneutral, durchgeführt werden, d. h. die Beratungsunternehmen/Beratungsorganisationen dürfen keine Werbung für Produkte, Dienstleistungsfirmen, etc. machen und es dürfen keine Produktplatzierungen getätigt werden. Das Entgelt muss den marktüblichen Konditionen entsprechen. Eventuell bestehende parallel zum Beratungsvorhaben bestehende Geschäftsbeziehungen zwischen dem zu beratenden Unternehmen und dem Beratungsunternehmen müssen unaufgefordert vorgelegt werden.

Antrag auf Listung

Einen Antrag auf Listung können Beratungsunternehmen/-organisationen stellen, die folgende Bedingungen erfüllen:

  • Kritische Größe: Die Beratungsunternehmen/-organisationen müssen eine feste personelle Mindestgröße von drei festangestellten Beratern und Beraterinnen aufweisen (drei Vollzeitäquivalente, wobei Auszubildende, Praktikanten und Praktikantinnen sowie Beschäftigte im Mutterschafts- und Elternzeiturlaub nicht als Mitarbeiter zählen. Teilzeitkräfte werden anteilig gezählt.) Die Berater und Beraterinnen müssen themen­spezifische Kompetenzen in Bezug auf Marktzugangsvoraussetzungen mit einem Afrika-Fokus vorweisen
  • Wirtschaftliche Stabilität: Die wirtschaftliche Stabilität des/der Beratungsunternehmens/-organisation ist für die vergangenen drei Jahre nachzuweisen.
  • Fachliche Expertise und wettbewerbsneutrale Beratung: Ein breites Angebot an wirtschafts- und investitionsfördernden Dienstleistungen und fachspezifische Expertise zu Marktzugangsvoraus­setzungen müssen gewährleistet sein. Umfangreiche regionale Expertise und Branchenkenntnisse sollen belegt werden. Daneben muss betriebswirtschaftliches Know-how vorhanden sein. Weiterhin sind Erfahrungen mit dem Einsatz von Beratungsmethoden nachzuweisen, die für eine Unterstützung beim Marktzugang in Afrika geeignet sind. Eine wettbewerbsneutrale Beratung sollte zum Kerngeschäft des/der Beratungsunter­nehmens/-organisation gehören.
  • Kenntnisse über die Außenwirtschaftsförderung von Bund und Ländern: Die Beratungsunternehmen/-organisationen müssen in der Lage sein, die zu beratenden Unternehmen über die Angebote der Außen­wirtschaftsförderung zu informieren.
  • Qualitätsstandards: Die Beratungsunternehmen/-organisationen müssen die Qualitätsstandards im laufenden Programm anerkennen, sie bei der Beratung einhalten, Maßnahmen zur Qualitätssicherung umsetzen und diese regelmäßig auf Verbesserungsmöglichkeiten überprüfen. Eine Beratung in deutscher Sprache muss gewährleistet sein.

Beratungsunternehmen/-organisationen, die sich listen lassen wollen, reichen einen Antrag auf Listung ein. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Dem Antrag auf Listung fügen Sie bitte folgendes hinzu:

  • Kopie Handelsregistereintrag, Gewerbeanmeldung o.ä. Beleg für hauptberufliche Beratertätigkeit
  • Eigenerklärung zum Umsatz Gesamtumsatzes der letzten drei Geschäftsjahre sowie
  • Standardisierte Liste mit mind. zwei Referenzen von in den letzten drei Jahren realisierten Beratungen. Diese beinhalten:
    1. Allgemeine Angaben zum beratenen Unternehmen,
    2. Firmenprofil des beratenen Unternehmens (Gründungsjahr, Hauptgeschäftsfelder, Anzahl der Beschäftigten, Afrika-Bezug),
    3. Angaben zum Beratungsanliegen (wirtschafts- und investitionsfördernde Anliegen mit Bezug zu den Instrumenten der deutschen Außenwirtschaftsförderung)
    4. Angaben zum Beratungsgegenstand (Zielmarkt/Zielmärkte in Afrika, Branche, inhaltliche Schwerpunkte)
    5. Beratungsergebnisse (Empfehlung des/der Beratungsunternehmens/-organisation, erzielte Effekte, Umsetzung des Vorhabens durch das beratene Unternehmen)
  • Formlose Absichtserklärung zur Umsetzung der formulierten Qualitätsstandards
  • Abschätzung der jährlichen Beratungsleistungen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika und im Rahmen der Beratungstätigkeit allgemein

Firmen mit Sitz/Niederlassung in Deutschland werden über einen Verwaltungsakt vom BAFA gelistet.

Firmen mit Sitz/Niederlassung im Ausland schließen mit dem BAFA einen Vertrag ab und werden im Anschluss gelistet.

Nützliche weiterführende Links

Weitere Möglichkeiten zur Förderung finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes. Informationen zum Zielmarkt Afrika finden Sie hier: Geschäftsstelle „Wirtschaftsnetzwerk Afrika“.

Informationen zu Auslandsmärkten finden Sie bei Germany Trade and Invest (GTAI), Informationen zu einzelnen Zielmärkten erhalten Sie über das Netz der Auslandshandelskammern.

Zur Absicherung von Exporten und Investitionen durch Exportkreditgarantien und Investitionsgarantien des Bundes werden Sie kostenlos durch die von der Bundesregierung beauftragten Unternehmen beraten. Informationen dazu erhalten Sie unter Finanzierung und Absicherung von Auslandsgeschäften beim BMWK.

Häufige Fragen

Antrag auf Listung

Gibt es eine Frist für die Listung als Beratungsunternehmen/-organisation?

Nein, ein Antrag auf Listung als Beratungsunternehmen/-organisation kann jederzeit gestellt werden. Die Förderrichtlinie ist derzeit bis Ende 2027 befristet.

Gibt es eine maximale Anzahl von Beratungsunternehmen/-organisation, die sich listen lassen kann?

Nein, eine maximale Anzahl gibt es nicht.

Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung zu meinem Antrag auf Listung erhalte?

Das BAFA bemüht sich um schnellstmögliche Bearbeitung.

Worauf basiert die Angabe des Zeitaufwands im Rahmen der Beratungstätigkeit unter Punkt 4 im Antrag auf Listung? Kann man eine beliebige Zahl einsetzen?

Unter Nr. 4 „Geplante jährliche Beratungsleistung“ des Antrags ist die geschätzte jährliche Beratungsleistung in Tagen und Stunden anzugeben, die ein/eine Beratungsunternehmen/-organisation insgesamt und im Rahmen des Förderprogramms „Beratungsgutscheine Afrika“ voraussichtlich erbringen wird. Die Schätzung der jährlichen Zahl der Beratungsstunden dient der Prüfung der Plausibilität der Angaben des/der Beratungsunternehmens/-organisation zu seinen/ihren Erfahrungen in der Beratung. Sie sollte die Einschätzung zum Zeitpunkt der Antragstellung widerspiegeln.

Ist es möglich, sich mit anderen Beratungsunternehmen/-organisationen als Konsortium listen zu lassen?

Nein, eine Listung als Beratungskonsortium ist nach der Förderrichtlinie nicht möglich. Nur einzelne Beratungsunternehmen/-organisationen können einen Antrag auf Listung stellen.

Kann eine Beratung in Zusammenarbeit von mehreren gelisteten Beratungsunternehmen/-organisationen durchgeführt werden?

Nein, ein Beratungsgutschein ist lediglich für die Beratung durch ein/e Beratungsunternehmen/-organisation einsetzbar. Gemäß Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie können Unternehmen bis zu drei Beratungsgutscheine innerhalb eines Kalenderjahres beantragen. Diese können auch für Beratungen durch verschiedene Beratungsunternehmen/-organisationen eingesetzt werden.

Inwiefern können an einer Beratung auch externe Experten beteiligt sein?

Die Beratung muss durch das/die Beratungsunternehmen/-organisation erfolgen, mit der der Beratungsvertrag geschlossen wurde und das/die durch das BAFA gelistet wurde. Nur so kann eine qualitativ hochwertige Beratung gewährleistet werden.

Werden im Rahmen der Listung durchs BAFA Beratungsunternehmen/-organisationen oder einzelne Beraterinnen oder Berater (innerhalb der Unternehmen/Organisationen) gelistet?

Das BAFA listet Beratungsunternehmen/-organisationen, nicht einzelne Beraterinnen oder Berater.

Gibt es Höchstgrenzen für die zuwendungsfähigen Beratungstagessätze?

Entsprechend der Qualitätsstandards verpflichtet sich das/die Beratungsunternehmen/-organisation, für die Beratungsleistungen marktübliche Tagessätze anzusetzen. Die maximal zuwendungsfähigen Tageshöchstsätze sind nach Beratungsthemen gestaffelt:

  • Bis zu 864 Euro netto: Marktanalyse/-recherche, Geschäftspartner/Kontakte vor Ort, Zoll-/Einfuhrbestimmungen, Logistik und Transport
  • Bis zu 1080 Euro netto: Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen und Normen, Aufbau einer Vertriebsstruktur
  • Bis zu 1296 Euro netto: Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, rechtliche Rahmenbedingungen

Von diesen Tageshöchstsätzen werden 85 % bezuschusst. 15 % der Beratungskosten werden vom beratenen Unternehmen erbracht.

Antrag auf Zuwendung

Gibt es eine Frist für die Einreichung des Antrags auf Förderung?

Nein, der Antrag auf Förderung einer Zuwendung im Rahmen des Förderprogramms „Beratungsgutscheine Afrika“ kann jederzeit gestellt werden. Das Förderprogramm ist derzeit bis Ende 2027 befristet.

Wie lange dauert es, bis ich eine Rückmeldung zu meinem Antrag auf Förderung erhalte?

Das BAFA bemüht sich um schnellstmögliche Bearbeitung der Anträge der Eingänge.

Kann ich einen Förderantrag stellen, wenn der Hauptsitz meines KMUs sich außerhalb Deutschlands befindet?

Zuwendungsberechtigt sind rechtlich selbständige kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland (gemäß Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie). Es ist somit unerheblich, wo der Hauptsitz liegt.

Können Start-ups einen Beratungsgutschein beantragen?

Ja, Start-ups können einen Beratungsgutschein beantragen, wenn sie KMU mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind und die übrigen Voraussetzungen gemäß Ziffer 3 der Förderrichtlinie erfüllen.

Wie finde ich das/die Beratungsunternehmen/-organisation, das/die mich zu meinem Vorhaben berät?

Sobald Sie einen positiven Bescheid des BAFA über die Zuwendung für die Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Beratungsgutscheine Afrika“ erhalten haben, dürfen Sie mit einem/r durchs BAFA gelisteten Beratungsunternehmen/-organisation einen Beratungsvertrag abschließen. Sie können sich bereits vor der Entscheidung über die Beratungsunternehmen/-organisationen informieren, die für ihr Anliegen in Betracht kommen. Hier finden Sie alle durch das BAFA gelisteten Beratungsunternehmen und -organisationen. Die Liste ermöglicht es Ihnen, die Beratungsunternehmen/-organisationen zu finden, die für Ihr Beratungsanliegen, Ihre Branche und den gewünschten Zielmarkt in Frage kommen. Unter diesen Beratungsunternehmen/-organisationen können Sie frei auswählen.

Handelt es sich bei den Tageshöchstsätzen für die Beratung um den Gesamttagessatz für die Beratung oder den geförderten Anteil?

Die gelisteten Beratungsunternehmen/-organisationen verpflichten sich, die Beratungen zu den marktüblichen Tagessätzen anzubieten. Bei den zuwendungsfähigen Tageshöchstsätzen je Beratungsanliegen gemäß Ziffer 6.2 a der Förderrichtlinie handelt es sich um den maximalen zuwendungsfähigen Gesamttagessatz (netto) der Beratungsunternehmen/-organisationen. Das beratene Unternehmen trägt 15 % der anfallenden Beratungskosten, 85 % werden über den Beratungsgutschein gefördert.

Kann ich mehrere Beratungsgutscheine beantragen?

Gemäß Ziffer 2.1 der Förderrichtlinie können Unternehmen einen weiteren Beratungsgutschein Afrika beantragen, sofern zusätzlicher Beratungsbedarf besteht. Innerhalb eines Jahres können insgesamt drei Beratungsgutscheine für jeweils bis zu 15 Beratungstagen beantragt werden. Eine parallele Beantragung der Beratungsgutscheine (bis zur Höchstgrenze) ist möglich, sofern Ihr Unternehmen Beratungsleistung zu einem anderen Vorhaben benötigt, oder ein zusätzlicher Beratungsbedarf zum selben Vorhaben besteht und dieser durch die noch laufenden Beratungsleistungen nicht abgedeckt wird. Bei der Antragstellung sind die Gründe für den weiteren Antrag darzulegen

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Bei inhaltlichen Fragen zum Förderprogramm, der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens und Ihrem Anliegen wenden Sie sich an die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika unter beratungsgutscheine@gtai.de 

Bei Fragen, welche die Antragstellung und das Verfahren bis zur Entscheidung über den Antrag betreffen, wenden Sie sich ans BAFA. Die Erreichbarkeit finden Sie unten auf dieser Seite im Kontaktblock.

Welche Kosten kommen auf unser Unternehmen im Rahmen der Förderung zu?

Das beratene Unternehmen trägt nach Abschluss der Fördermaßnahme einen Eigenanteil von 15 % der Beratungskosten. Dabei sind die Kosten für die Beratung zunächst zu 100% beim Beratungsunternehmen/-organisationen zu begleichen. Nach Einreichung der Verwendungsnachweise inkl. der Zahlungsnachweise und positiver Prüfung durch das BAFA erfolgt die Auszahlung der Förderung in Höhe von 85 % der Beratungskosten an das beratene Unternehmen. Die förderfähigen Tageshöchstsätze der gelisteten Beratungsunternehmen sind gedeckelt – differenziert nach den Beratungsanliegen. Gelistete Beratungsunternehmen/-organisationen sind zudem verpflichtet, marktübliche Beratungssätze anzusetzen. Unternehmen wird empfohlen, vor Abschluss des Beratungsvertrags ihr Anliegen mit infrage kommenden Beratungsunternehmen/-organisationen zu erörtern und anfallende Tagessätze zu besprechen.

Wann ist eine Förderung im Rahmen des Programms für uns als Unternehmen sinnvoll?

Die „Beratungsgutscheine Afrika“ sind für die vertiefte Beratung zu konkreten Geschäftsvorhaben in afrikanischen Märkten gedacht. Falls Ihr Vorhaben noch wenig konkret ist oder sie zunächst allgemeine Fragen rund um den Markteintritt in Afrika klären möchten, empfehlen wir Ihnen, die kostenlosen Erstberatungsangebote des Bundes zu nutzen, etwa durch die IHK Netzwerkbüro Afrika der DIHK Service GmbH zu Angeboten der Außenwirtschaftsförderung oder der Agentur für Wirtschaft und Entwicklung zu Angeboten der Entwicklungszusammenarbeit. Für einen Überblick über die kostenlosen Angebote kontaktieren Sie  gerne die Geschäftsstelle des Wirtschaftsnetzwerks Afrika unter beratungsgutscheine@gtai.de oder telefonisch über 0228 24993349.

Informationen zum Thema

Kontakt

  • Beratungsgutscheine AfrikaBundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleReferat 414 – Auslandsmarkterschließung, Messen Frankfurter Straße 29 – 35 65760 EschbornFür formale Fragen und Fragen zum Listungs- sowie Antragsverfahren: Telefon: 06196 908-1020 Fax: 06196 908-1800ErreichbarkeitMontag bis Donnerstag: 08:30 Uhr – 16:00 Uhr
    Freitag: 08:30 Uhr - 15:00 Uhr
    Zum Kontaktformular
  • Für inhaltliche Fragen und Fragen zu den Listungsvoraussetzungen und der Förderfähigkeit von Beratungsvorhaben:Geschäftsstelle Wirtschaftsnetzwerk Afrikac/o Germany Trade and Invest GmbHFriedrichstraße 60 10117 Berlin Telefon: 0228 24 993 349 E-Mail: beratungsgutscheine@gtai.de

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