Informationsblatt – Elektronische Genehmigungserteilung

Mit der „Bekanntmachung über die Einführung der elektronischen Erteilung von Genehmigungen gemäß § 3 Absatz 2 der Außenwirtschaftsverordnung vom 19. Januar 2021“ (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 9. Februar 2021) hat das BAFA bekannt gegeben, dass ab 1. März 2021 Genehmigungen und Bescheide im Bereich des Außenwirtschaftsrechts grundsätzlich elektronisch erlassen werden.

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