Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach § 21 Abs. 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für die von Teil I A der Ausfuhrliste erfassten Güter [Rüstungsgüter]

Bekanntmachung über Endverbleibsdokumente nach § 21 Abs. 6 der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) für die von Teil I A der Ausfuhrliste erfassten Güter vom 1. August 2017

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