Merkblatt zu den förderfähigen Kosten

Im Rahmen Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt fördert das BAFA effiziente Technologien, die auf Basis erneuerbarer Energien den Gebäudebereich mit Wärme und Kälte versorgen.

Mit der Novellierung der Förderrichtlinien vom 30. Dezember 2019 wurde die Art der Förderung geändert. Zuschüsse werden nicht mehr als Festbetragsförderung, sondern als Anteilsfinanzierung auf Basis der förderfähigen Investitionskosten gewährt. Hierbei können die Bruttokosten inklusive der Mehrwertsteuer berücksichtigt werden. Für Zuwendungsempfänger, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, können nur die Nettokosten angesetzt werden.

Dieses Merkblatt definiert die förderfähigen Investitionskosten und soll dabei helfen, diese von den nicht förderfähigen Kosten zu unterscheiden.

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