Als Einstieg in den Meldeprozess und zur Unterstützung, laden wir alle Importeure und beteiligte Verbände zu einer Online-Informationsveranstaltung am Montag, den 5. Mai 2025.
Das erste Meldejahr 2025 bringt für Branche und Verwaltung erhebliche Herausforderungen mit sich, insbesondere im Hinblick auf den Zeitrahmen. Daher wurde mit dem BMWK abgestimmt, dass die Einreichung der Meldungen erst ab dem 5. Mai 2025 erfolgen soll. Bitte reichen Sie Ihre Meldungen erst nach der unten angekündigten Informationsveranstaltung ein.
Als Einstieg in den Meldeprozess und zur Unterstützung, laden wir alle Importeure und beteiligte Verbände zu einer Online-Informationsveranstaltung am Montag, den 5. Mai 2025, von 11 bis 12 Uhr ein.
Die Meldungen der Importeure sollen im Anschluss erfolgen und bis zum 31. Mai 2025 abgeschlossen sein. Insofern orientieren wir uns bereits in 2025 klar an der ab 2026 jährlich vorgesehenen Meldefrist.
Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist eine kurze Anmeldung per E-Mail an das Kontaktformular (EU-Methanverordnung) erforderlich.
Das Kontaktformular finden Sie im Kontaktfeld unter Meldepflichten für Importeure nach Art. 27 EU-Methanverordnung.
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