13.05.2025Meldepflichten für Importeure nach Art. 27 EU-Methanverordnung

Unternehmensregistrierung für Importeure nach EU-Methanverordnung gestartet

Importeure von Rohöl, Erdgas und Kohle können ab sofort ihre Unternehmensregistrierung gemäß Artikel 27 der EU-Methanverordnung (EU) 2024/1787 über das ELAN-K2 Online-Portal durchführen. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Erfüllung der neuen Meldepflichten nach der Methanverordnung. Den Zugang zum ELAN-K2 Portal sowie weitere Informationen finden Sie unter www.bafa.de/methanvo.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection