08.08.2025Abschluss der Meldung 2025 gemäß EU-Methanverordnung für Importeure – fristgerechte Übermittlung an die Europäische Kommission

Die Meldung für das Jahr 2025 wurde erfolgreich abgeschlossen.

Die Meldung für das Jahr 2025 im Rahmen der EU-Methanverordnung (EU 2024/1787) durch in Deutschland meldepflichtige Importeure wurde erfolgreich abgeschlossen. Die erforderlichen Daten gemäß Artikel 27 der Verordnung wurden termingerecht bis zum 5. August 2025 an die Europäische Kommission übermittelt. Die Meldung markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und geringeren Methanemissionen im Energiesektor.

Auch in 2026 sowie den Folgejahren sieht die Verordnung Meldeprozesse vor, deren konkrete Ausgestaltung derzeit allerdings noch offen ist.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection