Die Meldung für das Jahr 2025 wurde erfolgreich abgeschlossen.
Die Meldung für das Jahr 2025 im Rahmen der EU-Methanverordnung (EU 2024/1787) durch in Deutschland meldepflichtige Importeure wurde erfolgreich abgeschlossen. Die erforderlichen Daten gemäß Artikel 27 der Verordnung wurden termingerecht bis zum 5. August 2025 an die Europäische Kommission übermittelt. Die Meldung markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und geringeren Methanemissionen im Energiesektor.
Auch in 2026 sowie den Folgejahren sieht die Verordnung Meldeprozesse vor, deren konkrete Ausgestaltung derzeit allerdings noch offen ist.
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