23.06.2022Russland: 6. Sanktionspaket in Kraft

Am 3.Juni 2022 hat die EU das sechste Sanktionspaket i. Z. m. der Invasion der Ukraine erlassen.

Als Reaktion auf den Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine hat die Europäische Union die Sanktionsmaßnahmen am 3.Juni 2022 erneut erweitert. Mit dem sechsten Sanktionspaket sind neue güter- als auch personenbezogene Beschränkungen in Kraft getreten.

Im Bezug zu Russland erfolgte die Verschärfung durch Anpassung der bestehenden Verordnung (EU) Nr. 833/2014 durch die Verordnung (EU) 2022/879.

Das 6.Paket enthält u. a. ein Verbot der Einfuhr von russischem Rohöl und russischen Erdölerzeugnissen, die in Anhang XXIV der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführt sind, auf dem Seeweg. Dies betrifft 90 Prozent unserer derzeitigen Ölimporte aus Russland. Für die Einführung des Verbots gelten bestimmte Übergangszeiträume, damit sich der Sektor und die Weltmärkte anpassen können, sowie eine vorübergehende Ausnahme für Pipeline-Rohöl.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Embargovorschriften finden Sie auf der BAFA-Internetseite im Unterpunkt Russland sowie hinsichtlich der Ölimporte im Unterpunkt Mineralölstatistik.

Im Zusammenhang mit den neuen Sanktionsmaßmaßnahmen hat die EU auch eine Presseerklärung veröffentlicht.

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