26.09.2022Vorabinformation zur Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27

Die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 18 bis Nr. 27 werden bis zum 31. März 2023 verlängert.

Eine Verlängerung der Allgemeinen Genehmigungen Nr. 28 und Nr. 32 war zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig, da der Gültigkeitszeitraum dieser Allgemeinen Genehmigungen erst am 31. März 2023 bzw. am 31. Dezember 2022 endet.

Alle weiteren Informationen zu den Allgemeinen Genehmigungen – inklusive verschiedener Änderungen – finden Sie unter Außenwirtschaft / Ausfuhrkontrolle / Antragsarten / Allgemeine Genehmigungen.

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