Zum 1. September 2025 wird die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System aktualisiert.
Zur besseren Steuerung und gezielten Zuordnung Ihres Antrags im Rahmen des Antragsverfahrens werden nunmehr folgende ergänzende Angaben abgefragt:
- Warenverzeichnisnummer
- Kenntnis über Genehmigungspflichten nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der EU-Verordnung 2021/821 oder einer Embargo-Verordnung der EU
- Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden
Warenverzeichnisnummer
Die von Ihnen identifizierte Warenverzeichnisnummer ist von Ihnen in das hierfür vorgesehene Feld einzutragen.
Dies gilt nicht für Fälle, in denen eine Warenverzeichnisnummer nicht vorhanden ist, etwa bei Software, Technologie, Dienstleistungen und Güterpaketen ohne Warenverzeichnisnummer. Auch bei Verfahren auf Anerkennung von Gemeinschaftsprojekten und Verfahren auf Erteilung von Sammelgenehmigungen im Zusammenhang mit Gemeinschaftsprojekten müssen keine Warenverzeichnisnummern angegeben werden. In diesen Fällen klicken Sie bitte das hierfür vorgesehene Feld „Software, Technologie, Dienstleistung, Gemeinschaftsprojekt oder Güterpakete ohne WVZ-Nr.“ an.
Antragsart und Antragsbezug
Wenn Sie einen Antrag auf Ausfuhr-/Verbringungsgenehmigung, Nullbescheid stellen, ist in einem nächsten Schritt von Ihnen mitzuteilen, ob Sie Kenntnis davon haben, dass Ihr Ausfuhr-/Verbringungsgeschäft einer oder mehrerer Genehmigungspflichten nach
- der Außenwirtschaftsverordnung (AWV),
- der EU-Verordnung 2021/821 oder
- einer Embargo-Verordnung der EU (Ausnahmegenehmigung für ein verbotenes Geschäft)
unterliegt. Sollte keine der Auswahloptionen auf Sie zutreffen, können Sie im darunter befindlichen Feld ankreuzen, dass Sie keine Kenntnis davon haben, dass das beantragte Ausfuhr-/Verbringungsgeschäft einer Genehmigungspflicht unterliegt und Sie einen Nullbescheid beantragen.
Anlass der Antragstellung bei Nullbescheiden
Bei einem Antrag auf Erteilung eines Nullbescheids ist der konkrete Anlass der Antragstellung anzugeben.
Bitte geben Sie hierfür an, ob Sie hierzu vom Zoll an das BAFA verwiesen wurden.
Falls Sie durch den Zoll zur Antragstellung aufgefordert wurden, tragen Sie bitte das zugehörige Aktenzeichen im entsprechenden Freifeld ein. Dort können Sie auch weitere Informationen mitteilen.
Weitere Informationen
Informationen zum Thema Antragstellung und Aktualisierung der Antragsmaske finden Sie auf der BAFA Internetseite unter ELAN-K2 Ausfuhr. Darüber hinaus kündigen wir eine Aktualisierung des Merkblatts „Optimierte Antragstellung“ an, in dem Sie dann nähere Informationen finden werden.