Wiedereinführung der Sanktionen gegen den Iran.
Nachdem sich Frankreich und Deutschland dafür aussprachen, nach Wiedereinführung der VN-Sanktionen im Einklang mit der Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats unverzüglich alle ausgesetzten und/oder aufgehobenen Nuklearsanktionen der EU gegen den Iran wieder einzuführen und der VN-Sicherheitsrat keine neue Resolution angenommen hat, um die Iran-Sanktionen weiterhin aufzuheben, wurden die Sanktionen gegen den Iran wieder eingeführt. Grundlage hierfür ist der Beschluss (GASP) 2025/1972, der mit Verordnung (EU) 2025/1975 umgesetzt wird.
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