22.05.2020Einfuhrüberwachung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in die EU beendet – Keine Beantragung von Überwachungsdokumenten mehr notwendig

Die globale Überproduktion von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in den Jahren 2013-2017 stellte europäische Hersteller dieser Erzeugnisse vor wirtschaftliche Herausforderungen.

Die für Handelsfragen zuständige Europäische Kommission hat 2018 deshalb beschlossen, [Link] Importe dieser Erzeugnisse in die Europäische Union zu überwachen.

Mit der sogenannten „vorherigen Überwachung“ zielte die Europäische Kommission bewusst auf die beabsichtigten Importe ab. Die zeitlich befristete Verordnung endete am 15. Mai und wurde von der Europäischen Kommission nicht verlängert. Von nun an werden nicht mehr die beabsichtigen Einfuhren, sondern die tatsächlichen Einfuhren überwacht. Das Verfahren findet vollautomatisiert statt.

Somit müssen ab dem 16. Mai 2020 bei der Überführung von Eisen-, Stahl- und Aluminiumerzeugnissen in den zollrechtlich freien Verkehr keine Überwachungsdokumente mehr beim BAFA beantragt werden.

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