19.03.2024Effizienzregister für Rechenzentren startet später

Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) schafft erstmalig die Grundlage für ein Effizienzregister für Rechenzentren. Die für die Datenmeldung im Gesetz genannte erste Meldefrist zum 15. Mai 2024 für Rechenzentren wird durch das BMWK für drei Monate ausgesetzt.

Rechenzentren gewinnen mit der zunehmenden Digitalisierung und dem dadurch steigenden Energieverbrauch an Bedeutung. Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) adressiert daher explizit auch Rechenzentren. Gemäß EnEfG sind Betreiber von Rechenzentren ab einer nicht redundanten Nennanschlussleistung von 500 Kilowatt verpflichtet, die gesetzlich festgelegten Informationen über ihre Rechenzentren an die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im BAFA erstmalig bis zum 15. Mai 2024 mitzuteilen.

Die EU-Kommission hat angekündigt, aufgrund von Verzögerungen des delegierten Rechtsakts zu Rechenzentren die Frist für Betreiber von Rechenzentren in der EU zur Übermittlung der abgefragten Daten zu verschieben. Da dieser Rechtsakt sich verzögert hat und um gleichzeitig eine sachgerechte Erfüllung der Pflichten zur Übermittlung und Veröffentlichung von Informationen für Betreiber von Rechenzentren in Deutschland sicherzustellen, setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist (bislang: 15. Mai 2024) für drei Monate aus, bis zum 15. August 2024. Diese Aussetzung gilt in gleicher Weise für die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Absatz 1 Nummer 6 EnEfG.

Diese Meldepflichten ergeben sich aus §§ 13 Absatz 1 Satz 1 i.V.m. 20 Absatz 2 Nummer 1 EnEfG. Der delegierte Rechtsakt begründet sich aus Artikel 33 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2023/1791 des europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955.

Die Fristen für Rechenzentren mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 und bis unter 500 Kilowatt bleiben aufgrund des längeren Vorlaufs für 1. Juli 2025 bestehen.

Neben dem Effizienzregister für Rechenzentren enthält das EnEfG weitere wichtige Vorgaben zur Steigerung der Energieeffizienz von Rechenzentren, wie beispielsweise Regelungen zur Abwärmenutzung oder zur Einrichtung von Energie- und Umweltmanagementsystemen.

Weitere Informationen unter: www.rechenzentrums-register.de

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection