Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beschlossen.
Durch den Umweltbonus wird der Austausch der Kfz-Flotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.
Förderung
Der Herstelleranteil soll von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt bleiben. Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Es sollen alle Autos, die auch bisher vom Umweltbonus profitieren, die Innovationsprämie erhalten können: reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie entsprechende Gebrauchtfahrzeuge. Diese Maßnahme soll befristet bis 31. Dezember 2021 eingeführt werden. Eine beispielhafte Übersicht der geplanten Kaufprämie mit Bundes- und Herstelleranteil findet sich untenstehend:
Übersicht für Elektrofahrzeuge bis 40.000 Euro Nettolistenpreis|  | Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | 
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| Batteriefahrzeug | 6.000 EUR (bisher 3.000 EUR)
 | 3.000 EUR | 9.000 EUR (bisher 6.000 EUR)
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| PlugIn-Hybrid | 4.500 EUR (bisher 2.250 EUR)
 | 2.250 EUR | 6.750 EUR (bisher 4.500 EUR)
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Übersicht für Elektrofahrzeuge über 40.000 Euro Nettolistenpreis|  | Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | 
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| Batteriefahrzeug | 5.000 EUR (bisher 2.500 EUR)
 | 2.500 EUR | 7.500 EUR (bisher 5.000 EUR)
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| PlugIn-Hybrid | 3.750 EUR (bisher 1.875 EUR)
 | 1.875 EUR | 5.625 EUR (bisher 3.750 EUR)
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Antragsverfahren
Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen.
Weiteres Verfahren
Die Beschlüsse der Koalition zur Erhöhung des Umweltbonus werden nun vom BMWi schnellstmöglich umgesetzt. Dafür muss die beihilferechtliche Genehmigung der Europäischen Kommission erneut eingeholt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir daher aktuell noch keine weiteren Informationen geben können.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet zu den Beschlüssen des Koalitionsausschusses eine eigene Webseite an.