20.11.2020Verlängerung der Innovationsprämie für E-Autos

Beim 4. Spitzengesprächs der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November 2020 wurde beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern.

Um den Hochlauf von Elektrofahrzeugen weiter zu unterstützen und den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit zu geben, wurde im Rahmen des 4. Spitzengesprächs der Konzertierten Aktion Mobilität am 17. November 2020 zwischen Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie Vertretern der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) beschlossen, die Innovationsprämie bis Ende 2025 zu verlängern.

Somit können die aktuell geltenden erhöhten Förderprämien für Elektrofahrzeuge über das Jahr 2021 hinaus beim BAFA beantragt werden.

Es ist vorgesehen, über diesen Zeitraum die Förderung auf den elektrischen Antrieb zu fokussieren. PlugIn-Hybride werden ab 2022 z. B. nur noch gefördert, wenn sie eine Mindestreichweite von 60 Kilometer und ab 2025 von mindestens 80 Kilometer aufweisen.

Am 3. Juni dieses Jahres hatte der Koalitionsausschuss die Einführung einer Innovationsprämie beschlossen, die den Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt. Die Innovationsprämie war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2021 befristet.

Weitere Einzelheiten zur Umsetzung der Beschlüsse stehen noch aus. Die Pressemitteilung zu den Beschlüssen des Autogipfels finden Sie hier.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz

confirm selection