28.07.2022Umweltbonus: geplante Anpassung der Förderung ab 2023

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) plant den Umweltbonus zu verlängern und auf Batterieelektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge auszurichten.

Um die starke Entwicklung der Elektromobilität zu würdigen und den Fokus auf besonders klimafreundliche Fahrzeuge zu legen, plant das BMWK die Förderung mit dem Umweltbonus anzupassen.

Die aktuelle Förderung soll bis zum 31.12.2022 unverändert erhalten bleiben. Ab dem 1.1.2023 sollen die Fördersätze reduziert und Plug-In-Hybride nicht mehr förderfähig sein. Ab dem 1.9.2023 sollen voraussichtlich nur noch Privatpersonen antragsberechtigt sein. Ab 1.1.2024 soll u. a. der maximale Nettolistenpreis, bis zu dem Fahrzeuge förderfähig sind, auf 45.000 Euro abgesenkt und die Fördersätze vereinfacht werden.

Alle weitergehenden Informationen (z. B. zu geplanten Fördersätzen, Fördermitteln, maximalem Nettolistenpreis für förderfähige Fahrzeuge) finden Sie in der Pressemitteilung des BMWK.

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